Identifizierende und vorverurteilende Verdachtsberichterstattung: „Ermittler sicher: Berliner Fotograf missbrauchte Kinder in Rio!“
Die Berliner Zeitung(BZ) & BZ-BERLIN.DE hat schon wieder eine Rüge vom Deutschen Presserat erhalten. In drei Artikeln hat die Redaktion gegen den Pressekodex verstoßen: Ziffer 8(Persönlichkeitsschutz) & Ziffer 13(Unschuldsvermutung). Es handelt sich dabei um eine identifizierende und vorverurteilende Verdachtsberichterstattung: „Ermittler sicher: Berliner Fotograf missbrauchte Kinder in Rio!“. Der Fotograf wurde namentlich genannt und das Foto von Ihm war nicht vollständig verpixelt. Auch dieser Fall ist nur die Spitze eines Eisberges von unseriösem „Journalismus“ in den Mainstream-Medien. K13online verurteilt solche „Journalisten/Innen“ auf das Schärfste. Neben Beschwerden beim Presserat empfehlen wir allen Betroffenen, auch strafrechtlich und zivilrechtlich gegen solche Medien vorzugehen. Wiederholt fordern wir einen grundlegenden Paradigmenwechsel bei der Berichterstattung in allen Medien des Mainstreams. Ein seriöser Journalismus muss zur Pflicht werden. Journalisten/Innen, die sich nicht an den Pressekodex halten, müssen vom Presserat gerügt werden. Dazu ist es notwendig, dass auch Beschwerde beim Presserat eingelegt wird. Auch Pädophile/Pädosexuelle sollten diese Möglichkeit nutzen. Alle Beschwerdeführer können sich an K13online wenden, damit wir darüber berichten können….

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