Verfasst am 09 Juli 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Baptistenkirche zuverlässiges Wort(BKZW): Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Pforzheim hat beim Amtsgericht Strafbefehl wegen Volksverhetzung beantragt

Baptistenkirche zuverlässiges Wort(BKZW): Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Pforzheim hat beim Amtsgericht Strafbefehl wegen Volksverhetzung beantragt

Hetze  gegen Homosexuelle & Pädophile: In einem weiteren Ermittlungsverfahren wirft die Staatsanwaltschaft einem anderen Beschuldigten ebenfalls Volksverhetzung in mehreren Fällen sowie Billigung von Straftaten vor

Nach langen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Pforzheim im 1. Fall beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen die Baptistenkirche zuverlässiges Wort(BKZW) beantragt. Die Volksverhetzung gegen Homosexuelle & Pädophile soll mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80Euro = 9.600Euro bestraft werden(ersatzweise vier Monate Freiheitsstrafe). Das hiesige Amtsgericht wird über diesen Antrag entscheiden und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch einen solchen Strafbefehl erlassen. Der BKZW-Beschuldigte kann gegen einen solchen Strafbefehl ein Rechtsmittel einlegen. In einem solchen Fall kommt es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Pforzheimer Amtsgericht. Ansonsten wird der Strafbefehl rechtskräftig. Der Beschuldigte ist dann wegen dieser Deliktsart vorbestraft. In einem weiteren Verfahren gegen einen anderen Beschuldigten sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. K13online vertritt die Rechtsauffassung, dass es zumindest in einem Fall zu einer öffentlichen Anklage durch die Staatsanwaltschaft kommen muss. Es bedarf einer öffentlichen Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme, damit auch die Öffentlichkeit den Sachverhalt & die Straftatbestände prüfen kann. Die Pforzheimer Bürger:innen haben einen Anspruch darauf zu erfahren, was hier in der Goldstadt an Volksverhetzung betrieben wird. Pforzheim ist bunt und vielfältig. Solche Hassprediger haben hier nichts verloren. Noch immer treffen sich diese Hetzer an der Zerrenerstraße zu ihrem „Gottesdienst“. Es ist unerträglich, die Räumlichkeiten der BKZW beim täglich Rundgang durch die Stadt sehen zu müssen. Wir fordern deshalb den Vermieter auf, diese Räume zu kündigen. In Pforzheim darf kein Platz für Homo- und Pädohasser sein….



Verfasst am 08 Juli 2024 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Bundeslagebericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023: Erneuter Anstieg bei § 184 ff. StGB und bei § 176 ff. StGB

Bundeslagebericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023: Erneuter Anstieg bei § 184 ff. StGB und bei § 176 ff. StGB

Mehr Selbstfilmer von Pornographie: Rund 40% aller Tatverdächtigen im Bereich Kinder- und Jugendpornos sind die Kinder & Jugendlichen selbst

„Der Anteil minderjähriger Tatverdächtiger betrug im Berichtsjahr knapp 40 Prozent“, heißt es im Lagebild. Ein hoher Anteil unter ihnen seien sogenannte „Selbstfilmer“, die pornographische Aufnahmen von sich selbst anfertigten und dann etwa auf sozialen Netzwerken hochladen – und damit ein Delikt begehen, denn strafbar sind Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz solcher Inhalte. Im Klartext: Von 45.191 Fälle sind es 40% die Jungen & Mädchen selbst, die von sich „Kinderpornos“ herstellen, besitzen und verbreiten. Diese Kids sind weit entfernt von pädophilen/pädosexuellen Motiven, denn es gibt keine pädophilen Kinder. Alles fällt unter den Begriff Kindersexualität, die durch den Gesetzgeber und in der Folge der Justiz kriminalisiert wird. Hausdurchsuchungen bei den Eltern & in den Kinderzimmern verursachen einen psychischen Schaden bei den Söhnen & Töchtern. Alles passiert im Namen des „Kinderschutzes“ und wird der Öffentlichkeit als Kampf gegen Kinderpornos verkauft. Die heute betroffenen Kinder werden eines Tages Jugendliche sein. So ist es kein Wunder, wenn diese Jugendlichen sich aggressiv gegenüber der Staatsgewalt entwickeln. Statistische Zahlen können das Leid der Betroffenen nicht deutlich machen. Wissenschaftliche Studie gibt es nicht. Niemand interessiert sich dafür. Es wächst eine Generation heran, die weit entfernt ist von einer freien Entfaltung der Persönlichkeit. Dennoch haben die Kids von heute die Doppelmoral der Erwachsenen längst durchschaut. Sie werden immer ihren Wege finden…



Verfasst am 07 Juli 2024 von Dieter Gieseking     5 Kommentare

Ali Osman Schaltzentrale Mexicanstyle bei YouTube: KRUMME 13/ Dieter .G – Wir wissen alles über EUCH

Ali Osman Schaltzentrale Mexicanstyle bei YouTube: KRUMME 13/ Dieter .G - Wir wissen alles über EUCH

Ali Osman zitiert User Luna, Karamello, Sakura, Leni aus dem GLF und zeigt SWR-Sendung aus 2010: Ali Osman läd Dieter Gieseking zu einem LIVE-Gespräch bei YouTube ein

In seinem 2. Video zeigt Ali Osman auf seinem YouTube-Kanal Kommentare der GLF-User Luna, Karamello, Sakura und Leni. Alle Kommentierungen können dem Deutschen Girlloverforum entnommen werden: https://www.girlloverforum.net/forum/viewtopic.php?t=27726 In dem Video wird auch das 1. K13online-News eingeblendet. Auch veröffentlicht er seine 1. EMail an die K13-Redaktion. Im Anschluss zeigt er in seinem YouTube-Video einen alten TV-Beitrag des SWR „Zur Sache BaWü“ aus dem Jahre 2010. Das darin gezeigte Filmmaterial stammt von einer Filmproduktionsfirma aus Hamburg in den Jahren 2002/03. Der SWR-Reporter Jörg Brillen wurde damals stark kritisiert. Es gibt aktuellere Videos von RTL-Hessen und VETO mit Interviews von Dieter Gieseking. Inzwischen gibt es einen regen EMail-Austausch mit Ali Osman. In seinem aktuellen Video hat er den Inhaber von K13online zu einem LIVE-Gespräch bei YouTube eingeladen. Er versichert ein faires und ehrliches Gespräch ohne Beleidigungen. Starke Kritik sei jedoch erlaubt. Es laufen im Moment Vorbereitungsgspräche für ein solches LIVE-Video auf seinem YouTube-Kanal. Der Märchenonkel Ali, der keine Märchen erzählen will, sondern kontrovers diskutieren möchte, hat für die kommende Woche sein 3. Video angekündigt. Diese Onlinestellung wird auf jeden Fall noch abgewartet. Die Pädophilenszene wird um Feedbacks gebeten, ob wir uns auf ein solches LIVE-Gespräch einlassen sollen oder nicht. Eure Meinungen könnt Ihr hier in die Kommentare schreiben, im GLF kommentieren oder per EMail mitteilen…. 



Verfasst am 07 Juli 2024 von Dieter Gieseking     7 Kommentare

Online-Umfrage des Präventionsnetzwerkes „Kein Täter werden/KTW“: Aktuelles Wohlbefinden & Behandlungsmotivation, Bewertung der Botschaften und sexuelle Interessen

Online-Umfrage des Präventionsnetzwerkes "Kein Täter werden/KTW": Aktuelles Wohlbefinden & Behandlungsmotivation, Bewertung der Botschaften und sexuelle Interessen

K13online-Aufruf zur Teilnahme mit Kritik: „Prevent & Protect Through Support (2PS) – Nutzer*innenzentrierte Kommunikation – Erforschung der Präferenzen für die Bewerbung einer Plattform zur Vermittlung von Hilfsangeboten“

Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden/KTW“ hat eine Online-Umfrage auf ihrer neu gestalteten Internetpräsenz veröffentlicht. Der Umfragebogen beinhaltet neben der Bewertung von KTW-Botschaften auch freie Textfelder für Kritik am Konzept des Präventionsnetzwerkes. Aus diesem Grunde empfehlen wir der deutschen, niederländischen und internationalen Pädophilenszene eine Teilnahme, damit im Ergebnis der Umfrage deutlich wird, dass die weit überwiegende Mehrheit der Pädophilenszene dem KTW-Projekt kritisch bis ablehnend gegenüber steht. Schon das Motto der Umfrage „Prevent & Protect Through Support(2PS)“ – Vorbeugen und Schützen durch Unterstützung (2PS) – wirft die Frage auf, wer geschützt werden soll. Schutzbedürftig sind primär die Pädophilen, die vor Ausgrenzung und Verfolgung geschützt werden müssen. Ein solches Hilfsangebot würde auf eine breite Zustimmung der Pädophilen treffen. Bei „Wer kann teilnehmen?“ heißt es bei KTW jedoch: Unsere Umfrage richtet sich an Personen, die sich sexuell zu Kindern und Jugendlichen hingezogen fühlen und bereit sind, ihre Bedürfnisse in Bezug auf Hilfsangebote mit uns zu teilen. Wenn eine solche Aussage bedeuten soll, dass alle anderen Pädophilen unerwünscht sind und nicht teilnehmen sollen, dann wird das Ergebnis der Umfrage keinen objektiven & realen Forschungszweck erfüllen. Die Online-Umfrage ist noch bis zum 15. Juli verfügbar. Bei dieser Gelegenheit weisen wir erneut daraufhin, dass auch die gesamte Berichterstattung in den Online-News zu KTW ab 8/2019 nicht mehr verfügbar ist. Die letzten knapp fünf Jahre wurden durch den Ex-Webhoster GoDaddy am 12. Januar 2024 unter Vertragsbruch offline gestellt – und liegen hier lediglich als ausgedruckte Printversionen vor. Die früheren Webseiten ab 4/2003 befinden sich im neuen Archiv…



Verfasst am 06 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Zehn Jahre KTW-Standort in Ulm/Baden-Württemberg: SWR-Aktuell Sendung – Hilfe für Menschen mit pädophilen Neigungen

Zehn Jahre KTW-Standort in Ulm/Baden-Württemberg: SWR-Aktuell Sendung - Hilfe für Menschen mit pädophilen Neigungen

K13online Rückblick: Besuch einer Info-Veranstaltung mit dem Film STIGMA und ein Interview mit der Projektleiterin Elisabeth Quendler-Adamo im Jahr 2017

Der SWR-Aktuell hat zum 10-jährigen Bestehen des KTW-Standortes in Ulm einen Sendebeitrag ausgestrahlt. Darin erläutert die Projektleiterin Elisabeth Quendler-Adamo wieder das Therapiekonzept von „Kein Täter werden/KTW“: „Das sind Menschen, die das Recht haben, Hilfe zu bekommen. Dass sie einen Raum kriegen, wo sie mitteilen können, wie es ihnen geht. Und gleichzeitig Unterstützung, um keine Taten zu begehen.“  Bei dieser Gelegenheit gibt auch K13online einen kurzes Rückblick. Im Jahre 2017 haben wir eine Info-Veranstaltung mit dem Film STIGMA besucht. Zur Vorbereitung hatten wir ein Interview mit der Projektleiterin geführt. Am Veranstaltungsort hatten wir dem Radiosender Donau3 ein Interview gegeben. Die Radioreporterin konnte dieses Interview mit Dieter Gieseking jedoch nicht in der Sendung platzieren. Die K13-Antworten auf die Fragen passten offensichtlich nicht in das Sendekonzept dieses Lokalradios. Jedoch haben wir aus dem Hörfunkbeitrag & dem Interview ein eigenes Video(Audio) hergestellt. Auf der Video-Plattform „FST(Free Speech Tube)“ wurde der Podcast veröffentlicht. Aus diesen Statements gehen die Positionen von K13online und der weit überwiegenden Mehrheit der Pädophilenszene hervor. Mit einer Ausnahme, nämlich der gemeinsamen Entstigmatisierung der Pädophilie, stehen unsere Positionen den KTW-Therapiezielen entgegen. Denn in der Regel benötigt kein Pädophiler eine Therapie allein wegen seiner sexuellen Identität. Aber durch die gesellschaftliche Ausgrenzung & Verfolgung können psychische Probleme entstehen, die einer Therapie bedürfen. Nahezu alle Pädophile streben nach Anerkennung & Akzeptanz. Könnte sich ein Pädophiler ohne Angst outen, dann wäre dies der beste Schutz von Kindern vor tatsächlicher sexueller Gewalt…



Verfasst am 04 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Von sexuellem Missbrauch keine Spur: 33-jährige Erzieherin wegen regelmäßigen Sex mit Jungen(13/14) verurteilt

Von sexuellem Missbrauch keine Spur: 33-jährige Erzieherin wegen regelmäßigen Sex mit Jungen(13/14) verurteilt

Eifersüchtiger Junge benutzt Sexualstrafrecht: Bonner Richter verweigert gegen Staatsanwalt und Verteidiger eine Bewährungsstrafe

Sexuelle Liebesbeziehungen zwischen Frauen & Jungen gelangen nur äußerst selten an die mediale Öffentlichkeit und landen vor einem Strafgericht, weil sich beide Partner darüber im Klaren sind, dass der Gesetzgeber solche Beziehungen für verboten erklärt hat. Kommt es jedoch zur Eifersucht des Jungen, dann kann er das Sexualstrafrecht benutzen. Das sogenannte Machtverhältnis liegt in solchen Fällen nicht bei der Frau/dem Mann(egal ob heterosexuell, homosexuell oder pädosexuell), sondern beim Jungen(Mädchen). Auch der Erpressung ist Tor & Tür geöffnet. Aufgrund der bestehenden Unrechtsgesetze dürfen die Gerichte bei einvernehmlicher Sexualität nicht freisprechen. Wenn aber sogar die Staatsanwaltschaft & Verteidigung sich darüber einig sind, dass eine Bewährungsstrafe angemessen ist, dann kann sich das Gericht anschließen. Bewährungen sind nur bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe möglich. In dem vorliegenden Fall hat ein Bonner Richter dieses minimale Strafmaß jedoch nicht angewandt, sondern sein Urteil lautet auf zwei Jahre und sechs Monate Knast. Damit trägt allein dieser Richter die Schuld an der Strafhöhe. Der Richter argumentiert in seiner Begründung mit einer generalpräventiven Strafe. DAS ist nun wirklich ein rechtsfehlerhaftes Urteil und zudem eine bodenlose Frechheit. In einer Berufung/Revision kann und darf ein solches Fehlurteil keinen Bestand haben. Auch diese sexuelle Beziehung macht deutlich, dass das Lügengebäude „einvernehmlicher Sex = Kindesmissbrauch“ schon lange Zeit zusammengebrochen ist wie ein Kartenhaus. Der Gesetzgeber ignoriert die tägliche Realität und verursacht damit unsägliches Leid bei allen Betroffenen. Wir zitieren George Orwell: „In Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt“. Das TABU sexueller Beziehungen zwischen Frau-Junge, Frau-Mädchen, Mann-Junge, Mann-Mädchen muss gebrochen werden…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.