Verfasst am 19 August 2024 von Dieter Gieseking    

Es gilt die Unschuldsvermutung: Mitteldeutscher Rundfunk(MDR) veröffentlicht Namen des Landtagsabgeordneten der LINKEN in Thüringen

Es gilt die Unschuldsvermutung: Mitteldeutscher Rundfunk(MDR) veröffentlicht Namen des Landtagsabgeordneten der LINKEN in Thüringen

Verdacht auf Kinderpornos: Markus Gleichmann nimmt weiterhin sein Recht in Anspruch, zu den Vorwürfen zu schweigen

Der wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials unter Verdacht geratene Linke-Landtagsabgeordnete Markus Gleichmann hat sich gegenüber seiner Fraktion bisher nicht zu dem Vorwurf geäußert. Auch zu seiner erneuten Kandidatur für den Landtag hat der Politiker nach Informationen von MDR THÜRINGEN bislang keine Stellung bezogen. Es ist das gute Recht von Gleichmann, sich während des Ermittlungsverfahrens gegenüber der Öffentlichkeit nicht zu den Vorwürfen zu äußern. Denn egal, was er sagen würde, es würde gegen Ihn verwendet werden. Es gilt wie bei jedem Verdächtigen die Unschuldvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil. Der bisher gute Ruf von Gleichmann ist allerdings schon jetzt ruiniert, egal wie das Urteil ausfallen wird. K13online ist jederzeit bereit, ausgestoßene Politiker mit solchen Deliktsarten für politischen Aktivismus im Sexualstrafrecht aufzunehmen. Inzwischen hat die Thüringer Linken-Landtagsabgeordnete Kati Engel die Partei wegen der Kinderpornografie-Vorwürfe gegen ihren Fraktionskollegen verlassen. Gleichmann steht auf Platz 16 der Landesliste und tritt als Direktkandidat im Wahlkreis Saale-Holzland I an. Laut Gesetz dürfen weder Partei noch Fraktion dem Abgeordneten nachträglich den Listenplatz oder die Direktkandidatur entziehen. Das Ergebnis der Landtagswahlen am 1. September 2024 wird zeigen, wie viel Stimmen er trotz Kinderporno-Verdacht als Direktkandidat im Wahlkeis Saale-Holzland erhalten wird…



Verfasst am 16 August 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Umfrage & Studie der FernUniversität Hagen: Fragebogen richtet sich an alle sexuellen Identitäten & Orientierungen & Neigungen

Umfrage & Studie der FernUniversität Hagen: Fragebogen richtet sich an alle sexuellen Identitäten & Orientierungen & Neigungen

Aktuelle Teilnehmerzahl ab August 2022 = 580: Ziel der Stichprobengröße liegt bei über 1 Tausend Teilnehmer:innen(u.a. auch Pädophile/Pädosexuelle)

Die FernUniversität Hagen führt seit August 2022 eine Umfrage für eine Studie zu allen sexuellen Identitäten/Orientierungen/Neigungen durch. Am 12. September 2022 hatte auch K13online die Umfrage/Studie vorgestellt und in einem News berichtet. Mit dem Neustart unseres Weblogs setzen wir diese Berichterstattung fort. Die Umfrage richtet sich nicht nur an Pädophile/Pädosexuelle, sondern an alle Angehörige sexueller Identitäten. Demnach wird das Studienergebnis aufzeigen, wie groß der Anteil der Teilnehmer:innen der sexuellen Minderheit der Pädophilen/Pädosexuellen sein wird. Eine solche Stichprobe kann zwar nicht repräsentativ sein, aber die Ergebnisse werden neue Schätzungen ermöglichen. Schon deshalb rufen wir alle Besucher:innen unseres Weblogs zur Teilnahme auf. Es gibt bis heute keine repräsentative Studie darüber, wie groß der Anteil Pädophiler in der Gesamtbevölkerung ist. Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden/KTW“ schätzt die Zahl Pädophiler auf 250.000 in Deutschland. K13online schätzt die Anzahl dieser sexuellen Minderheit viel höher ein. Schließt man all die Menschen mit ein, die nicht kernpädophil sind, aber dennoch ein sexuelles Interesse an Kindern haben, dürfte der Anteil noch höher sein. Es ist von erheblicher Bedeutung, dass wissenschaftliche Forschung in Auftrag gegeben wird, um belastbare Zahlen über Pädophile zu erhalten. Dazu bedarf es finanzieller Fördermittel für unabhängige Studien an Universitäten, die sich nicht dem Anti-Pädophilen-Zeitgeist unterworfen haben. Umfragen & Studien, die sich politischen Vorgaben unterwerfen, sind wertlos. K13online ruft erneut zu mehr Forschungsprojekte auf…. 



Verfasst am 15 August 2024 von Dieter Gieseking    

Einspruch gegen Strafbefehl: Hass-Prediger der «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) wird der öffentliche Prozess gemacht

Einspruch gegen Strafbefehl: Hass-Prediger der «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) wird der öffentliche Prozess gemacht

Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Pforzheim: K13online wird zur journalistischen Berichterstattung an der Verhandlung teilnehmen und berichten

Der Hass-Prediger der Baptistensekte in Pforzheim hat gegen den Strafbefehl(120 Tagessätze zu je 80Euro) Einspruch eingelegt. Damit kommt es vor dem hiesigen Amtsgericht zur öffentlichen Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme & Aussagen des Angeklagten & Zeugen. Die «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) hetzt seit Jahren gegen Homosexuelle & Pädosexuelle und wird vom Verfassungsschutz Baden-Württemberg beobachtet. Der Prozesstermin steht noch nicht fest. K13online wird zur journalistischen Berichterstattung an der Verhandlung teilnehmen und berichten. Es ist davon auszugehen, dass auch die Anhänger dieser Sekte im Gerichtssaal anwesend sein werden. Wir rufen deshalb die Pforzheimer Zivilgesellschaft der Vielfalt zum Protest auf. Trotz solcher Volksverhetzungen ist die Goldstadt bunt und vielfältig. Die Deutsche Presseagentur(dpa) hat die Nachricht an alle Mainstream-Medien verbreitet. Das mediale Interesse an diesem Prozess wird groß sein. Journalisten der Online- und Printmedien & SWR-Reporter werden berichten. Wie immer bei K13online-Teilnahmen an Gerichtsverhandlungen & öffentlichen Veranstaltungen stehen wir den Pressevertretern und interessierten Bürgern/Innen für Gespräche bereit. Allerdings bedarf es bei Journalisten/Reportern einer frühzeitigen Kontakaufnahme. Spontane Interviews werden wir nicht geben. Wir werden aber das Gespräch & den Dialog mit den Zuschauern suchen. Diese Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Pforzheim wird wohl zu den Größten in diesem Jahr gehören. Das Gericht könnte nach der Beweisaufnahme sogar ein höheres Strafmaß verhängen, welches über den Strafbefehl hinausgeht: Pro Justitia… 



Verfasst am 13 August 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Influencerin verbreitet gefährliche Lügen auf Tiktok und Instagram über Kindesmissbrauch: Morddrohungen gegen Freiburger Kita-Leitung

Influencerin verbreitet gefährliche Lügen auf Tiktok und Instagram über Kindesmissbrauch: Morddrohungen gegen Freiburger Kita-Leitung

Stadt Freiburg: „Die ganze Stadtverwaltung ist fassungslos, was solche haltlosen Videos auf Social Media für schwerwiegende Folgen für die Mitarbeitenden der Kita haben“

Fake-News im Zusammenhang mit Pädophilie und Falschmeldungen über Kindesmissbrauch gehören inzwischen zur täglichen Realität. Eine Verschwörungs-Influencerin teilt haltlose Behauptungen über angeblichen Missbrauch an einer Freiburger Kita – und ködert so Eltern: Schützt unsere Kinder!  Auf Tiktok erreichte das Video mit den angeblichen Missbrauchsvorwürfen Hunderttausende Menschen. Die Morddrohungen sind „nur“ die Spitze einer abscheulichen Hetzkampagne. Die kriminelle Influencerin begeht auch Straftaten. Die Stadt Freiburg fordert einen Sicherheitsdienst für die Kita an – und stellt Strafanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung. „Die ganze Stadtverwaltung ist fassungslos, was solche haltlosen Videos auf Social Media für schwerwiegende Folgen für die Mitarbeitenden der Kita haben”, schreibt die Pressestelle. Die Identität der Straftäterin ist inzwischen bekannt. Katharina Nocun, Fachfrau für Verschwörungsideologie, erklärt diese Strategie – und die Gefahr: „Gerade im Kontext von politischen Themen geht es oftmals darum, dass bestimmte Feindbilder aufgebaut oder etablierte Feindbilder noch mal zusätzlich aufgeladen werden.“ K13online erwartet von den Ermittlungsbehörden eine konsequente Strafverfolgung, öffentliche Anklage der Staatsanwaltschaft und gerichtliche Verurteilung mit voller Härte der Gesetze. Jede/r User/in, der dieses kriminelle Video wissentlich der Lüge geteilt hat, macht sich mitschuldig. Nicht nur moralisch, sondern auch strafrechtlich hinsichtlich von Mittäterschaften & Anstiftungen. Die Badische Zeitung hat über diesen Fall ausführlich und sehr gut berichtet. Wir rufen auch die bundesweiten Mainstream-Medien zur Berichterstattung auf, denn solche Fake-News & Falschmeldungen gibt es nicht nur in Freiburg, sondern in ganz Deutschland…



Verfasst am 11 August 2024 von Dieter Gieseking    

Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB: Der seit 10 Jahren Untergebrachte „Ludwig“ gibt Kölner Lokalradio „von unge“ drei Interviews

Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB: Der seit 10 Jahren Untergebrachte "Ludwig" gibt Kölner Lokalradio "von unge" drei Interviews

Ein juristischer Kampf aus dem Maßregelvollzug: Ludwig wartet wieder auf das jährliche und externe Gutachten

Der im Maßregelvollzug Untergebrachte „Ludwig“ hat Mitte Juni dieses Jahres mit uns Briefkontakt aufgenommen. Im Jahre 2014 wurde er wegen § 176 ff. StGB zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das damalige Landgericht ordnete zusätzlich die Unterbringung im Maßregelvollzug an, weil es die Rechtsauffassung vertrat, dass eine verminderte Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB vorliege. Der Maßregelvollzug nach § 63 StGB ist der Strafhaft vorgeschaltet. Seit vielen Jahren kämpft „Ludwig(Pseudonym)“ um seine Entlassung aus einer Anstalt in Rheinland-Pfalz. Am 23. August 2024 soll ein neues Gutachten vorliegen und es findet wieder eine Anhörung statt. Ludwig ist zweifelsfrei eine Ausnahme. Im Maßregelvollzug dieser Anstalt hat er eine Vielzahl von Aktivitäten gestartet. Anfang dieses Jahres hat er dem Kölner Lokalradio „von unge“ drei Interviews gegeben, die als Podcasts verfügbar sind. Innerhalb der Anstalt ist er Mitglied im Patientenrat und Stationssprecher. Weiter ist er Redakteur eines internen Journals, welches K13online vorliegt. Auch ist er Initiator des Projektes „Briefvermittung unter Ausgegrenzten(BuG). Dazu hat Ludwig auch Fleyer drucken lassen, die hier ebenfalls vorliegen. In Zukunft werden wir regelmäßig über aktuelle Ereignisse bei Ludwig berichten und dabei auch mehr Rückblicke auf die letzten 10 Jahre geben. Persönliche Eindrücke in den Maßregelvollzug befinden sich in den drei Podcasts. Bei dieser Gelegenheit erinnern wir an Thorsten J. den wir von 4/2018 bis zu seiner Freilassung im Dezember 2022 von „Draußen“ begleitet haben. Auch Thorsten J. hatte über Jahre kämpfen müssen. Auch wenn er diesen juristischen Kampf überwiegend selbst geführt hatte, so geht es nicht gänzlich ohne einen sehr guten Rechtsanwalt. Auch Ludwig ist auf der Suche nach einem solchen Rechtsanwalt. Engagierte Anwälte nehmen bitte mit uns Kontakt auf… 



Verfasst am 10 August 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verhängt Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten mit anschließender Sicherungsverfahrung(SV)

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verhängt Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten mit anschließender Sicherungsverfahrung(SV)

Vorsitzende Richterin Diana Schick macht sich Gutachten zueigen: Vorstrafe & Einlassungen des 47-jährigen Mannes führen wegen mutmaßlicher Gefährlichkeit zur SV

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat den 47-jährigen Mann, der in einem Spanien-Urlaub ein vierjähriges Mädchen für wenige Sekunden im Intimbereich berührt hatte, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht ordnete darüber hinaus die Sicherungsverwahrung(SV) nach der Strafhaft an. Zuvor wurden die Verfahren wegen der unerlaubter Munition/Waffe & Kinderpornos eingestellt. Gemäß StPO sind solche Verfahrenseinstellungen dann möglich, wenn bei einer Verurteilung nach § 176 ff StGB die anderen Tatvorwürfe nicht wesentlich ins Gewicht fallen. Das Landgericht bezog sich bei der Pädophilie des Mannes auf die Stellungnahme der Gutachterin. Die Wahrscheinlichkeit einer lediglich pädophilen Nebenströhmung(Ersatzhandlung) sei gering. Der 47Jährige sei voll schuldfähig und deshalb kommt eine Unterbringung im Maßregelvollzug nicht in Betracht. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung(SV) nach der Strafhaft von zwei Jahren und acht Monaten wurde mit der weiterhin vorhandenen Gefährlichkeit begündet. Richterin Schick zitiert aus mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes(BGH) und erkärt, dass eine SV auch dann verhängt werden kann, wenn es bei der sexuellen Handlung zu keiner wirklichen Gewalttat und Schädigung des Kindes gekommen ist. Auch ein lieber Onkel & Spielpartner könne eine Gefährlichkeit begründen. Dabei führt Schick u.a. aus: Es fehle dem Verurteilten an Selbstwertgefühl. Er leide unter einer Impulskontrollstörung und könne Versuchungen nicht widerstehen. Mehrfach brach der Mann in Tränen aus. Insbesondere waren die eigenen Einlassungen bei der Aussage vor Gericht für eine SV maßgebend. Vor Gericht und schon bei der Therapie bei der Forensischen Ambulanz Baden(FAB) hatte er als Grund für die sexuellen Handlungen angegeben, dass dies nur deshalb geschehen sei, weil er keine Frau finden würde. Damit habe der Mann seine Pädophilie nicht erkannt und deshalb seien die Therapien gescheitert…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.