Verfasst am 13 September 2024 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Hit Radio FFH gibt Pädophilenjäger(Pedo-Hunter) Marvin 404 eine Plattform: Er arbeitet tatsächlich mit Polizei & Justiz zusammen

Hit Radio FFH gibt Pädophilenjäger(Pedo-Hunter) Marvin 404 eine Plattform: Er arbeitet tatsächlich mit Polizei & Justiz zusammen

Erwachsene dürfen sich straffrei als Kinder ausgeben: Frühere GoKo(CDU/CSU & SPD) hatte beim Cypergrooming das Fallenstellen & die Pädophilenjagd ermöglicht

Im Jahre 2021 hatte die damalige GroKo aus CDU/CSU & SPD die schon vorhandene Strafbarkeit des Cypergroomings weiter verschärft. Erwachsene Pädophilenjäger dürfen sich als Kinder ausgeben, um Pädophile in die Falle zu locken. Mit falschen Identitäten haben sich in den letzten drei Jahren eine Vielzahl von „Kinderschützern“ im Internet auf den Weg gemacht, um diese Gesetzeslage für sich zu nutzen. Das Ziel dieser Fallensteller kann nicht beim Kinderschutz liegen, denn es sind überhaupt keine Kinder gefährdet, weil die Jäger Erwachsene sind. Das Ziel dieser Fallensteller besteht darin, die mutmaßlichen Pädophilen der Polizei & Justiz zu übergeben. Die frühere GroKo hat dafür die Rechtsgrundlage geschaffen. Damit fördert die Bundesregierung die Menschenjagd durch selbsternannte Pedo-Hunters. Einer dieser Jäger ist Marvin 404. Das Hit Radio FFH hat Ihm nun eine Plattform geboten und klatscht auch noch Beifall. Solche Mainstream-Medien verurteilen wir auf das Schärfste. Damit aber noch nicht genug: Nach seinen Angaben arbeitet er sogar mit der Polizei & Justiz zusammen. Damit bedienen sich die Ermittlungsbehörden eines Pädophilenjägers und heben Marvin 404 in die Rolle eines zivilen Ermittlers. Hoheitliche Polizeiaufgaben werden damit für eine Privatperson anerkannt. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Es ist unfassbar, dass eine solche Zusammenarbeit zwischen Jäger & Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte möglich ist. Marvin 404 veröffentlicht bei TikTok auch eigene Videos. Dabei geht es u.a. auch um K13online bzw. Dieter Gieseking. Halbwahrheiten und damit Lügen werden verbreitet. Wir prüfen gegenwärtig, ob wir dagegen strafrechtlich und/oder zivilrechtlich vorgehen werden. Zur gegebenen Zeit werden wir unsere Berichterstattung zum gesamten Themenkomplex fortsetzen… 



Verfasst am 12 September 2024 von Dieter Gieseking    

Landesanstalt für Medien NRW zu Pornos & Sexting: Repräsentative Umfrage/Studie bei Kindern & Jugendlichen von 11 bis 17 Jahren

Landesanstalt für Medien NRW zu Pornos & Sexting: Repräsentative Umfrage/Studie bei Kindern & Jugendlichen von 11 bis 17 Jahren

Anstieg bei Kindern von 11-13 Jahren: Rund 42 Prozent der 3.000 bundesweit befragten 11- bis 17-Jährigen gaben an, bereits einen Porno gesehen zu haben

Die Landesanstalt für Medien in NRW hat das 2. Ergebnis ihrer Umfrage/Studie zu Pornos & Sexting bei Kindern & Jugendlichen im Alter von 11 bis 17 Jahren veröffentlicht. Nicht berücksichtigt wurde der Pornokonsum bei Kindern unter 11 Jahren. Schon bei den Kids von 11 bis 13 Jahren gab es einen erheblichen Anstieg. Das sogenannte „Dunkelfeld“ dürfte weit hoher liegen, denn fast alle Jungen & Mädchen – Jugendliche sowieso – haben ein Smartphone/Notebook. Der Gesetzgeber hängt dieser täglichen Lebensrealität weit hinterher. Rund die Hälfte aller Fälle von Kinder- und Jugendpornos werden von den Kindern & Jugendlichen selbst hergestellt, besessen und verbreitet. Die Folgen sind massenweise Hausdurchsuchungen bei den Eltern und in den Kinderzimmern der Söhne & Töchter. Die Dimension führt zu einer massenweise Kriminalisierung der jungen Generation. Die Kids von heute nutzen ihre virtuellen Möglichkeiten zur sexuellen Selbstbestimmung zunehmend. Dem gegenüber steht eine repressive Sexualpolitik, die eine freie Entfaltung der Persönlichkeit verhindern will. Natürlich wird ein solch sexualfeindliches Verbot niemals zum gewünschten Erfolg führen. Im Gegenteil: Gerade solche Verbote führen zu noch mehr Pornokonsum. Schließlich sind die aufgeklärten Kids von heute nicht auf den Kopf gefallen und wissen, wie man die von Erwachsenen auferlegten Verbote umgehen kann. Weder Jungen noch Mädchen benötigen einen „Kinderschutz“, der sich gegen sie selbst richtet. Die Kinder & Jugendlichen von heute werden eines Tages zu Erwachsenen werden. Spätestens dann werden sie erkennen, was ihnen in ihrer Kinder- und Jugendzeit durch solche Verbote und strafrechtlicher Verfolgung angetan wurde. Es wächst eine neue Generation heran, die schon sehr früh erkennen musste, dass sexuelle Freiheiten nur noch im Geheimen gelebt werden können. DAS durch solche Unterdrückung aggressives Verhalten gefördert wird, liegt auf der Hand. Studien dazu gibt es bisher nicht. Offensichtlich sollen diese Wahrheiten nicht erforscht werden, damit das mühsam aufgebaute Narrativ von sexuell desinteressierten Kindern weiterhin besteht und Verbreitung findet. Es grenzt schon an ein Wunder, dass es seit nunmehr zwei Jahren zumindest Umfragen/Studien von der Landesanstalt für Medien in NRW gibt…



Verfasst am 11 September 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Haben Kinder keinen Spaß am Sex?: Therapiebescheinigung bestätigt „Porno-Sucht“ schon im Alter von neun Jahren

Haben Kinder keinen Spaß am Sex?: Therapiebescheinigung bestätigt "Porno-Sucht" schon im Alter von neun Jahren

Kinderporno-Urteil vor dem Amtsgericht Pforzheim: Beratungsstelle für Mädchen und Jungen zum Schutz vor sexueller Gewalt, Lilith, bekommt 1.700Euro Geldauflage

Schon wieder bekommt der Kinderschutzverein Lilith von einem wegen Kinderpornos Verurteilten eine Geldauflage von 1.700Euro in die Vereinkasse. Im Jahresbericht 2023 sind solche Einnahmen, die vom Pforzheimer Amts- und Landgericht verhängt wurden, nicht gesondert aufgeführt. Bei den Spenden wird eine Summe von 54.957,59Euro genannt. Bei allen wegen § 184 ff. StGB und § 176 ff. StGB Verurteilten, die zusätzlich Geldauflagen erhalten haben, sind grundsätzlich Kinderschutzvereine die Begünstigen. Mit solchen Geldeinnahmen finanzieren verurteilte Pädophile/Pädosexuelle und Nicht-Pädophile die Vereinsaktivitäten ganz erheblich mit. Der Kinderschutz profitiert also von solchen Verurteilungen und deshalb besteht auch kein Interesse, daran etwas zu ändern. Im Gegenteil: Solche Vereine haben keine Probleme damit, Einnahmen aus Kinderporno-Verfahren zu verwenden. Viele Kinderschützer/Innen stellen immer wieder die falsche Behauptung auf, dass die Kids keinen Spaß am Sex hätten. Der heute 24-jährige Mann hatte dem Amtsgericht Pforzheim eine Therapiebescheinigung vorgelegt. Daraus geht hervor, dass er bereits im Alter von neun Jahren eine „Porno-Sucht“ gehabt haben soll. Das sexuelle Interesse des damaligen Jungen begann demnach nicht erst mit der Schutzaltersgrenze von 14 Jahren. Natürlich haben auch schon Jungen & Mädchen unter 14 Jahren Spaß am Sex!. Die Kindersexualität ist trotz der sexuellen Aufklärung noch immer ein sehr großes TABU-Thema. Die alltägliche Lebensrealität von Kindern steht im völligen Widerspruch zur Tabuisierung der Sexualität von Kindern. Die Zeit ist lange überfällig, dieses TABU endlich zu brechen…



Verfasst am 09 September 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Regensburger Standort von „Kein Täter werden/KTW“: 25 Betroffene unterziehen sich derzeit einer Psychotherapie, aufnehmen könnte die Ambulanz doppelt so viele

Regensburger Standort von "Kein Täter werden/KTW": 25 Betroffene unterziehen sich derzeit einer Psychotherapie, aufnehmen könnte die Ambulanz doppelt so viele

Prof. Thomas Loew: „Wir kriegen euch alle. Bloß weil sie heute und morgen nicht erwischt werden, heißt das nicht, sie gehen straffrei aus“

Die Mittelbayerische Zeitung berichtet über den KTW-Standort in Regensburg. Demnach sollen Pädophile keine Angst haben, sich dort in Therapie zu begeben. Wir geben nichts an die Staatsanwaltschaft weiter. In einem weiteren Absatz ist allerdings zu lesen: „Die Botschaft an die Täter lautet: Wir kriegen euch alle“, sagt Loew. „Bloß weil sie heute und morgen nicht erwischt werden, heißt das nicht, sie gehen straffrei aus.“ Mit einer solchen Drohung an Pädosexuelle sollen offensichtlich die 25 freien Therapieplätze besetzt werden. K13online spricht hier eine deutliche WARNUNG aus! Was sagen eigentlich die anderen 25 Therapie-Teilnehmer, die sich einer solchen Denkweise unterworfen haben? In dem Bezahlartikel der Mittelbayerischen Zeitung heißt es weiter: „Manchmal löst auch ein Tumor oder ein hormonelles Problem die Pädophilie aus. Dann wird mit OP oder Medikamenten gegengesteuert.“ Gibt es nach einer solchen Aussage tatsächlich noch Teilnehmer, die sich dort therapieren lassen? Weiter ist im Artikel zu lesen: „Doch wenn die Mitarbeiter der Pädophilen-Ambulanz die „Kein Täter werden“-Plakate bei Sportvereinen oder in Schulen aufhängen wollen, werde abgelehnt. Lieber nicht, heißt es dann.“ Der Regensburger KTW-Standort glaubt offenbar fest daran, Pädophile für solche Therapien gewinnen zu können. Das bayerische Justizministerium und der GKV-Spitzenverband (gesetzliche Krankenkassen) geben für die Regensburger Ambulanz 250.000 Euro im Jahr aus, darunter auch Forschungsgelder. Wir zitieren Albert Einstein: Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind(Update)



Verfasst am 05 September 2024 von Dieter Gieseking    

K13online Prozessbeobachter: Angeklagter Syrer(36) stellt vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim den Oralverkehr mit 16-jährigen Jugendlichen als einvernehmlich dar

K13online Prozessbeobachter: Angeklagter Syrer(36) stellt vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim den Oralverkehr mit 16-jährigen Jugendlichen als einvernehmlich dar

Vorsitzende Richterin Bender läd alle sechs Zeugen aus: Beauftragung eines Gutachtens gemäß § 20/21 StGB(Schuldfähigkeit) wegen möglicher Drogeneinnahme

Zum gestrigen 2. Verhandlungstag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim waren sechs Zeugen geladen, die jedoch alle wieder ausgeladen wurden, weil der 36-jährige Syrer mit einem Dolmetscher eine Aussage zu den Vorwürfen der Staatsanwältin einer sexuellen Nötigung(§ 177 StGB) machte. An zwei Anklagepunkte aus dem Jahre 2019, wo der Jugendliche noch 14 Jahre alt war, konnte er sich nicht mehr erinnern. Im Jahre 2021 war der Jugendliche 16 Jahre und es sei zum einvernehmlichen Oralverkehr im Keller eines Wohnhauses gekommen. Der Jugendliche habe Ihn bei diesem spontanen Sextreffen befriedigt. Eine Freundschaft oder gar sexuelle Beziehung habe es nicht gegeben. Mit Blicken & Gesten habe der Jugendliche ihm zu erkennen gegeben, dass er schwul sei, wie auch der Syrer selbst homosexuell ist. Er könne sich nicht erklären, warum der Jugendliche Ihn Wochen später angezeigt habe. Der heute 20-Jährige hat bisher noch nicht vor Gericht ausgesagt. Ganz beiläufig erzählt der 36-Jährige von seiner Drogeneinnahme vor dem Oralverkehr. Alle Verfahrensbeteiligte wussten davon bisher nichts. Mit dieser Aussage nahm die Verhandlung eine überraschende Wende. Denn die Vorsitzende Richterin Bender muss nun durch ein Gutachten prüfen lassen, ob der § 20 StGB(Schuldunfähigkeit) oder der § 21 StGB(verminderte Schuldfähigkeit) vorliegt. Nach Rechtsauffassung von K13online hat sich der Syrer mit dieser Aussage keinen Gefallen getan, denn im Falle einer Verurteilung könnte der § 64 StGB(Maßregelvollzug) im Raum stehen. Würde der Gutachter eine verminderte Schuldfähigkeit feststellen, dann würde sich das Strafmaß zwar reduzieren, aber ein Maßregelvollzug würde weit über der verhängten Freiheitsstrafe liegen. Bei aktuellem Stand der Beweisaufnahme ist jedoch ein Freispruch wahrscheinlicher. Es wird auf die Zeugenaussage des mutmaßlichen „Opfers“, welches gestern nicht erschienen war, als damals Jugendlichen ankommen. Im Prinzip steht gegenwärtig Aussage gegen Aussage. Der heute 20-Jährige wird dem Gericht erklären müssen, warum er Strafanzeige erstattet hat bzw. seine Sichtweise der Wahrheit entspricht. Der nächste Verhandlungstermin wird zwar am morgigen Freitag, den 6. September stattfinden, aber dabei soll die Beweisaufnahme noch nicht fortgeführt werden. Bevor die sechs Zeugen vor Gericht aussagen, soll zunächst das beauftrage Gutachten erstellt werden. Ein weiterer Gerichtstermin soll am 30. September stattfinden. K13online wird auch an diesem Tage LIVE dabei sein und berichten



Verfasst am 04 September 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

K13online Prozessbeobachter: Freispruch für den Musikpädagogen, der vor 22 Jahren eine sexuelle Beziehung mit einem 14-jährigen Mädchen hatte

K13online Prozessbeobachter: Freispruch für den Musikpädagogen, der vor 22 Jahren eine sexuelle Beziehung mit einem 14-jährigen Mädchen hatte

Verurteilung noch nicht rechtskräftig: Musikpädagoge wegen sexuelle Berührungen eines Mädchens(13) im Jahre 2012 zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt

Während der gesamten Beweisaufnahme ging es immer wieder um die entscheidende Frage, waren die zwei Mädchen zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt erst 13 oder schon 14 Jahre. Am letzten Verhandlungstag haben fünf Freunde des angeklagten Musikpädagogen ausgesagt. Niemand hatte Probleme mit dem Altersunterschied. Der Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs in der Liebesbeziehung konnte nach 22 Jahren nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das Mädchen wollte den Mann sogar heiraten. Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim sprach den 60-jährigen Musikpädagogen vom Vorwurf des „schweren sexuellen Kindesmissbrauchs(§ 176a StGB)“ frei. Der Staatsanwalt hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren für beide „Taten“ gefordert. Wegen sexueller Berührungen vor 12 Jahren mit einem anderen Mädchen, welches erst 13 Jahre alt war, erging ein Urteil von acht Monaten Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dieses Strafmaß liegt nur zwei Monate über der Mindeststrafe. Der Pforzheimer Kinderschutzbund erhält wieder einmal die Geldauflage von 2 Tausend Euro. Die Vorsitzende am Amtsgericht hatte einen Verfahrensfehler begangen, denn die Plädoyers hätten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen. Der Verteidiger hatte zu Anfang des Prozesses einen Antrag auf Befangenheit gegen eine Schöffin gestellt, welcher abgewiesen wurde. Beides sind formale Revisionsgründe. Auch weil es zwischen dem Antrag der Staatsanwaltschaft von drei Jahren Knast und den acht Monaten Bewährungsstrafe einen großen Unterschied gibt, kann eine Berufung nicht ausgeschlossen werden. Anklage und Verteidigung haben sich dazu bisher nicht geäußert. Bemerkenswert ist noch die völlig unqualifizierte Äußerung des anwaltlichen Nebenklägers: „Vor dem 14. Geburtstag könnten Mädchen(analog Jungen)  kein Einständnis geben“. Diese Fehlannahme beruht zwar auf den Unrechts § 176 ff. StGB, aber die tägliche Realität zeigt immer wieder, dass es einvernehmliche sexuelle Beziehungen mit unter 14-jährigen Kinder geben kann und auch in Zukunft immer geben wird…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.