Verfasst am 19 August 2024 von Dieter Gieseking    

Es gilt die Unschuldsvermutung: Mitteldeutscher Rundfunk(MDR) veröffentlicht Namen des Landtagsabgeordneten der LINKEN in Thüringen

Es gilt die Unschuldsvermutung: Mitteldeutscher Rundfunk(MDR) veröffentlicht Namen des Landtagsabgeordneten der LINKEN in Thüringen

Verdacht auf Kinderpornos: Markus Gleichmann nimmt weiterhin sein Recht in Anspruch, zu den Vorwürfen zu schweigen

Der wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials unter Verdacht geratene Linke-Landtagsabgeordnete Markus Gleichmann hat sich gegenüber seiner Fraktion bisher nicht zu dem Vorwurf geäußert. Auch zu seiner erneuten Kandidatur für den Landtag hat der Politiker nach Informationen von MDR THÜRINGEN bislang keine Stellung bezogen. Es ist das gute Recht von Gleichmann, sich während des Ermittlungsverfahrens gegenüber der Öffentlichkeit nicht zu den Vorwürfen zu äußern. Denn egal, was er sagen würde, es würde gegen Ihn verwendet werden. Es gilt wie bei jedem Verdächtigen die Unschuldvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil. Der bisher gute Ruf von Gleichmann ist allerdings schon jetzt ruiniert, egal wie das Urteil ausfallen wird. K13online ist jederzeit bereit, ausgestoßene Politiker mit solchen Deliktsarten für politischen Aktivismus im Sexualstrafrecht aufzunehmen. Inzwischen hat die Thüringer Linken-Landtagsabgeordnete Kati Engel die Partei wegen der Kinderpornografie-Vorwürfe gegen ihren Fraktionskollegen verlassen. Gleichmann steht auf Platz 16 der Landesliste und tritt als Direktkandidat im Wahlkreis Saale-Holzland I an. Laut Gesetz dürfen weder Partei noch Fraktion dem Abgeordneten nachträglich den Listenplatz oder die Direktkandidatur entziehen. Das Ergebnis der Landtagswahlen am 1. September 2024 wird zeigen, wie viel Stimmen er trotz Kinderporno-Verdacht als Direktkandidat im Wahlkeis Saale-Holzland erhalten wird…



Verfasst am 15 August 2024 von Dieter Gieseking    

Einspruch gegen Strafbefehl: Hass-Prediger der «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) wird der öffentliche Prozess gemacht

Einspruch gegen Strafbefehl: Hass-Prediger der «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) wird der öffentliche Prozess gemacht

Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Pforzheim: K13online wird zur journalistischen Berichterstattung an der Verhandlung teilnehmen und berichten

Der Hass-Prediger der Baptistensekte in Pforzheim hat gegen den Strafbefehl(120 Tagessätze zu je 80Euro) Einspruch eingelegt. Damit kommt es vor dem hiesigen Amtsgericht zur öffentlichen Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme & Aussagen des Angeklagten & Zeugen. Die «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) hetzt seit Jahren gegen Homosexuelle & Pädosexuelle und wird vom Verfassungsschutz Baden-Württemberg beobachtet. Der Prozesstermin steht noch nicht fest. K13online wird zur journalistischen Berichterstattung an der Verhandlung teilnehmen und berichten. Es ist davon auszugehen, dass auch die Anhänger dieser Sekte im Gerichtssaal anwesend sein werden. Wir rufen deshalb die Pforzheimer Zivilgesellschaft der Vielfalt zum Protest auf. Trotz solcher Volksverhetzungen ist die Goldstadt bunt und vielfältig. Die Deutsche Presseagentur(dpa) hat die Nachricht an alle Mainstream-Medien verbreitet. Das mediale Interesse an diesem Prozess wird groß sein. Journalisten der Online- und Printmedien & SWR-Reporter werden berichten. Wie immer bei K13online-Teilnahmen an Gerichtsverhandlungen & öffentlichen Veranstaltungen stehen wir den Pressevertretern und interessierten Bürgern/Innen für Gespräche bereit. Allerdings bedarf es bei Journalisten/Reportern einer frühzeitigen Kontakaufnahme. Spontane Interviews werden wir nicht geben. Wir werden aber das Gespräch & den Dialog mit den Zuschauern suchen. Diese Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Pforzheim wird wohl zu den Größten in diesem Jahr gehören. Das Gericht könnte nach der Beweisaufnahme sogar ein höheres Strafmaß verhängen, welches über den Strafbefehl hinausgeht: Pro Justitia… 



Verfasst am 10 August 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verhängt Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten mit anschließender Sicherungsverfahrung(SV)

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verhängt Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten mit anschließender Sicherungsverfahrung(SV)

Vorsitzende Richterin Diana Schick macht sich Gutachten zueigen: Vorstrafe & Einlassungen des 47-jährigen Mannes führen wegen mutmaßlicher Gefährlichkeit zur SV

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat den 47-jährigen Mann, der in einem Spanien-Urlaub ein vierjähriges Mädchen für wenige Sekunden im Intimbereich berührt hatte, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht ordnete darüber hinaus die Sicherungsverwahrung(SV) nach der Strafhaft an. Zuvor wurden die Verfahren wegen der unerlaubter Munition/Waffe & Kinderpornos eingestellt. Gemäß StPO sind solche Verfahrenseinstellungen dann möglich, wenn bei einer Verurteilung nach § 176 ff StGB die anderen Tatvorwürfe nicht wesentlich ins Gewicht fallen. Das Landgericht bezog sich bei der Pädophilie des Mannes auf die Stellungnahme der Gutachterin. Die Wahrscheinlichkeit einer lediglich pädophilen Nebenströhmung(Ersatzhandlung) sei gering. Der 47Jährige sei voll schuldfähig und deshalb kommt eine Unterbringung im Maßregelvollzug nicht in Betracht. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung(SV) nach der Strafhaft von zwei Jahren und acht Monaten wurde mit der weiterhin vorhandenen Gefährlichkeit begündet. Richterin Schick zitiert aus mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes(BGH) und erkärt, dass eine SV auch dann verhängt werden kann, wenn es bei der sexuellen Handlung zu keiner wirklichen Gewalttat und Schädigung des Kindes gekommen ist. Auch ein lieber Onkel & Spielpartner könne eine Gefährlichkeit begründen. Dabei führt Schick u.a. aus: Es fehle dem Verurteilten an Selbstwertgefühl. Er leide unter einer Impulskontrollstörung und könne Versuchungen nicht widerstehen. Mehrfach brach der Mann in Tränen aus. Insbesondere waren die eigenen Einlassungen bei der Aussage vor Gericht für eine SV maßgebend. Vor Gericht und schon bei der Therapie bei der Forensischen Ambulanz Baden(FAB) hatte er als Grund für die sexuellen Handlungen angegeben, dass dies nur deshalb geschehen sei, weil er keine Frau finden würde. Damit habe der Mann seine Pädophilie nicht erkannt und deshalb seien die Therapien gescheitert…



Verfasst am 08 August 2024 von Dieter Gieseking    

K13online Prozessbeobachter: Inaugenscheinnahme der Kinderpornos & Aussage der Gutachterin unter Ausschluss der Öffentlichkeit

K13online Prozessbeobachter: Inaugenscheinnahme der Kinderpornos & Aussage der Gutachterin unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Plädoyers am Freitagmorgen unter Ausschluss der Öffentlichkeit erwartet: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verkündet im Anschluss das mündliche Urteil in öffentlicher Sitzung

Die Vorsitzende am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim, Diana Schick, eröffnete den 5. Tag der Hauptverhandlung mit der Aussage eines Kripobeamten. Der Angeklagte hab Ihm gegenüber ein Geständnis abgelegt, dass es Ihm sehr leid tut, dass vierjährige Mädchen im Intimbereich berührt zu haben. Der 47-jährige Mann(namentlich K13online nun bekannt) sei vorzeitig aus Spanien abgereist. Auf einem Smartphone und Datenträgern seinen Kinderporno gefunden worden. Zur Inaugenscheinnahme wurde die Öffentlichkeit um 10:43 Uhr ausgeschlossen. Die Verhandlung wurde am Nachmittag um 13:30 Uhr mit der Aussage der Gutachterin fortgesetzt, die ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Das Gutachten über den Angeklagten soll klären, ob ein Maßregelvollzug oder Sicherungsverwahrung in Betracht kommt. Das Ergebnis bzw. die  Empfehlung der Gutachterin an das Landgericht ist K13online bisher nicht bekannt. Es läuft eine Anfrage an den Verteidiger Rechtsanwalt Alexander Gölz, mit dem K13online in der Verhandlungspause ein interessantes Gespräch geführt hat: Ebenso hat K13online mit dem freien Journalisten der Badischen Neusten Nachrichten ein interessantes Gespräch geführt. Zu Beginn der Verhandlung am Nachmittag hat die Richterin Schick eine deutsche Übersetzung eines spanischen Rechtsmedizieners verlesen. Die Mutter des vierjährigen Mädchens war einige Tage nach dem Vorfall zu einem Arzt gegangen, der keine Schädigungen der Tochter feststellen konnte. Gegenüber der anwesenden Presse gab die Richterin Schick den Hinweis, dass am kommenden Freitagmorgen die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten werden .Im Anschluss wird das Landgericht die mündliche Urteilsverkündung in öffentlicher Sitzung vortragen. K13online wird am letzten Verhandlungstag wieder LIVE dabei sein….



Verfasst am 07 August 2024 von Dieter Gieseking    

Kurz vor den Landtagswahlen in Thüringen: Abgeordnetenbüro der LINKEN wegen Kinderpornos durchsucht

Kurz vor den Landtagswahlen in Thüringen: Abgeordnetenbüro der LINKEN wegen Kinderpornos durchsucht

Abgeordneter muss zur Wahl antreten: Die Wahlzettel sind gedruckt, die Unterlagen verschickt. Der Abgeordnete ist Direktkandidat zur Landtagswahl

Mitten in den Wahlkampf zum neuen Thüringer Landtag trifft die Jagd nach Kinderpornos einen Abgeordneten der LINKEN. Die Mainstream-Medien überschlagen sich mit Nachrichten. Kinderpornos sind nicht nur dem Bürger/In vorgehalten, sondern alle Berufe und soziale Schichten sind betroffen. Das Besondere an diesem Betroffenen besteht bei seinem politischen Amt im Landtag von Thüringen. Auch andere Parteien waren in der Vergangenheit schon betroffen. Insbesondere sind die Wahlzettel schon gedruckt und der Abgeordete muss weiterhin zur Wahl antreten. Dabei stellt sich die Frage, wie viel Stimmen bzw. wie viel Prozent wird der Abgeordnete bei den Landtagwahlen am 1. September 2024 erhalten. Lassen sich die Wähler:Innen der LINKEN wegen dem Kinderporno-Verdacht davon abhalten, den Abgeordneten zu wählen. Wird er ein mögliches Mandat annehmen oder sich nach den Wahlen völlig aus der Politik zurückziehen. Wird er die enorme Belastung überhaupt bewältigen. Schon jetzt trifft das Sprichwort zu: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert“. K13online ist jederzeit bereit, ausgestoßene Politiker mit solchen Deliktsarten für politischen Aktivismus im Sexualstrafrecht aufzunehmen. Die LINKEN haben sich offenbar schon vom Parteimitglied verabschiedet. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…



Verfasst am 03 August 2024 von Dieter Gieseking    

Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Vor 22 Jahren & vor 12 Jahren soll 60-Jähriger Sex mit einem Mädchen gehabt haben

Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Vor 22 Jahren & vor 12 Jahren soll 60-Jähriger Sex mit einem Mädchen gehabt haben

Wie alt war das Mädchen damals?: Als 14-jährige Jugendliche wäre der Sex grundsätzlich legal und als 13-jähriges Kind wäre es schwerer sexueller Kindesmissbrauch

Vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim wird über einen 60-jährigen Mann verhandelt, der vor 22 Jahren und vor 12 Jahren Sex mit Mädchen gehabt haben soll. Schon nach so vielen Jahren stellt sich die Frage, was ein heutiger Prozess noch für einen Sinn haben soll. Aus dem Artikel in der Pforzheimer Zeitung geht nicht hervor, wer Strafanzeige erstattet hat. Der Gesetzgeber lässt den Ermittlungsbehörden & Gerichten gemäß § 176  StGB und 182 StGB keine Wahl. Am 2. Verhandlungstag waren vier Zeugen geladen. Dabei war auch die Mutter des früheren Mädchens. Sie habe das Zimmer ihrer Tochter durchsucht und einen Schwangerschaftstest gefunden. Zitate: „Wann das alles passiert sein soll, konnten weder Mutter noch Vater noch genau sagen. Auch nicht, wie lange die Beziehung zwischen den beiden gehalten hat. Doch bei einer Sache war sich vor allem die Mutter sicher: Den Schwangerschaftstest habe sie vor dem 14. Geburtstag ihrer Tochter gefunden. Demnach soll es vor ihrem 14. Lebensjahr zu Geschlechtsverkehr zwischen beiden gekommen sein.“  Ungeklärt ist bisher die entscheidende Frage: Wie alt war das Mädchen damals?: Als 14-jährige Jugendliche wäre der Sex grundsätzlich legal und als 13-jähriges Kind wäre es schwerer sexueller Kindesmissbrauch.Der 3. Verhandlungstag findet am 23. August statt. K13online beabsichtigt zur journalistischen Berichterstattung an einem Prozesstag teilzunehmen…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.