Posts Tagged With 'verfassungswidrig'

März 13, 2026

Beschwerden gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB): Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung für 2026 an

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Beschwerden gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB): Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung für 2026 an

Zweiter Senat – Berichterstatter BVR Offenloch: Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt

Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat auf seiner Internetpräsenz die Entscheidung über zwei Beschwerden(2 BvR 1096/22 + 2 BvR 1097/22) gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB) für das Jahr 2026 angekündigt. Der Zweite Senat – Berichterstatter BVR Offenloch – wird darüber entscheiden, ob eine Verfassungswidrigkeit des § 184l StGB(Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) vorliegt. Das BVerfG hatte diese Entscheidung eigentlich schon für 2025 angekündigt gehabt. Das nach Rechtsauffassung von namhaften Verfassungsrechtlern/Innen & Sachverständigen verfassungswidrige Gesetz wurde von der früheren Bundesregierung(CDU/CSU & SPD) verabschiedet und war am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Die anwaltlichen Verfassungsbeschwerden wurden im Sommer 2022 vom Projekt „Gegen das Puppenverbot“ eingereicht. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Betroffene wegen des Inverkehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild verurteilt. Das BVerfG hat verschiedene Möglichkeiten der Entscheidung: Der § 184l StGB wird für verfassungswidrig erklärt. In einem solchen Fall wird dem aktuellen Gesetzgeber eine Frist für die Abschaffung/Änderung gesetzt. Das BVerfG erklärt das Gesetz zusätzlich für nichtig. In einem solchen Fall müssen alle Urteile der Gerichte aufgehoben werden. Erklärt das BVerfG das Gesetz für verfassungskonform, dann können die Beschwerdeführer vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) ziehen. In jedem Fall wird die BVerfG-Entscheidung für mediale Aufmerksamkeit sorgen. Die Begründung des BVerfG könnte sich auch auf das gesamte Sexualstrafrecht auswirken…

Oktober 06, 2025

Verfassungswidrig & europarechtswidrig: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen stoppen

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Verfassungswidrig & europarechtswidrig: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen stoppen

Unter dem Deckmantel des „Kinderschutzes“: Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, will zügig einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung & IP-Adressen vorlegen

Hatte sich die AMPEL-Bundesregierung, insbesondere der damalige Bundesjustizminister Marc Buschmann(FDP), noch gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adresse ausgesprochen, so wurde diese von der CDU/CSU & SPD Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart. Die FDP hatte damals einen verfassungskonformen Gesetzentwurf mit dem Quick-Freeze Verfahren vorgelegt, der durch das Ende der AMPEL nicht mehr umgesetzt werden konnte. Die SPD, die damals dagegen war, ist heute dafür und damit umgefallen. Stefanie Hubig(SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, will zügig einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung & IP-Adressen vorlegen. Damals wie heute lehnt die nun außerparlamentarische FDP und die GRÜNEN und die LINKEN einen solchen Gesetzentwurf ab. Sogar die AfD hat sich dagegen ausgesprochen. Unter dem Deckmantel des „Kinderschutzes“ bzw. dem Kampf gegen „Kinderpornos“ soll nun ein verfassungswidriges & europarechtswidriges Gesetz in den Bundestag eingebracht werden. Im Gesetzgebungsverfahren wird es im Rechtsausschuss Anhörungen von Sachverständigen geben. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird sich ein großer Teil der Sachverständigen gegen die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen positionieren. Selbst wenn ein solches Gesetz mit Regierungsmehrheit verabschiedet werden sollte, wird es mit Sicherheit Verfassungsbeschwerden geben….

September 18, 2024

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle: Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig und nichtig

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle: Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig und nichtig

Verfassungswidrigkeiten: Ortung von Mobilfunkendgeräten & Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter & Übermittlungen an Strafverfolgungsbehörden etc.

Wenn das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) ein Verfassungsschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig und nichtig erklärt, dann wird mehr als deutlich, was die jeweiligen Regierungen von den Grundrechten hält: NICHTS! Im Bundesland Hessen regiert eine schwarz-rote Landesregierung unter der Führung der CDU. Laut Pressemitteilung an K13online hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil sie gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung verstoßen. Von den folgenden Verfassungswidrigkeiten sind auch Pädophile/Pädosexuelle betroffen: Ortung von Mobilfunkendgeräten & Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter & Übermittlungen an Strafverfolgungsbehörden etc.! Die hessische Landesregierung, GroKo aus CDU & SPD, ist seit Anfang dieses Jahres besonders dadurch negativ aufgefallen, Anträge & Gesetzentwürfe in den Bundesrat einzubringen, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. In keinem anderen Bundesland wurden in den letzten Monaten so viele Kinderporno-Razzien durchgeführt, wie in Hessen. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) war zwar bei den letzten Landtagswahlen kläglich gescheitert, aber Ihr politischer Einfluss scheint ungebrochen: #NoGroKo & Nie wieder CDU in Hessen…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.