Vorsitzende Richterin betonte in der Urteilsbegründung,: „Die jungen Männer haben schwerste Verbrechen begangen und es in keiner Weise eine gute Tat sei, vermeintlich pädophilen Männern eine Abreibung zu verpassen“
Dem kriminellen Vorbild erwachsener Pädophilenjäger(Pedo-Hunter) folgen auch immer mehr Jugendliche, die Pädophile im Internet in die Falle locken. Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte fünf jugendliche Pädo-Hunter zu Freiheitsstafen, Jugendarrest und Sozialstunden. Die Vorsitzende Richterin betonte in der Urteilsbegründung, dass die jungen Männer schwerste Verbrechen begangen hätten und es in keiner Weise eine „gute Tat“ sei, vermeintlich pädophilen Männern eine „Abreibung“ zu verpassen. Gegen zwei weitere Tatbeteiligte wurde in einem gesonderten Verfahren nicht-öffentlich verhandelt. Die selbsternannten „Pedo-Hunter“ hoffen meist darauf, dass ihre Opfer aus Scham darauf verzichten die Vorfälle bei der Polizei anzuzeigen. Viele der selbsternannten „Pedo-Hunter“ berufen sich auf ein moralisches Anliegen bei ihren Taten. Dabei machen sie sich aber häufig selbst strafbar, selbst wenn es zu keiner körperlichen Gewalt kommt – unter anderem wegen Nötigung oder Verleumdung. Die Polizei warnt ausdrücklich vor dieser Form der Selbstjustiz. Sie könne nicht nur stafrechtlich relevant sein, sondern auch laufende Ermittlungen gefährden kann. Die vermeintlich pädophilen Opfer im aktuellen Nürnberger Fall hatten sich aufgrund der in den Chats getätigten Altersangaben der Täter zudem nicht strafbar gemacht…



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