Mythos Pädophile im Schwimmbad: „Für verurteilte Sexualstraftäter sollen Betretungsverbote beispielsweise für Schwimmbäder geprüft werden“
Bei der Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten/Innen der Bundesländer wurde unter TOP 13 Nr. 7 ein „Sicherheitspaket für Deutschland“ gegen Pädophile beschlossen. Die Bundesjustizministerin Hubig(SPD) hat dazu bereits ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Darüber hinaus fordert die Konferenz weitere Verschärfungen: Die Aufnahme- und Tilgungsfristen für die Dokumentation von Straftaten mit pädophilem und sexuellem Hintergrund in einfachen und erweiterten Führungszeugnissen müssen verlängert werden. Solche Einträge machen die Resozialisierung schon jetzt nahezu unmöglich. Für verurteilte Sexualstraftäter sollen Betretungsverbote beispielsweise für Schwimmbäder und andere Orte, die ihnen Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten geben, geprüft werden. Eine solche Forderung erinnert an Nazi-Deutschland: Zutritt für Juden(Pädophile) verboten! Schon heute erhalten entlassene Gefangene, die wegen des § 176 ff. StGB verurteilt wurden, im Rahmen der Führungsaufsicht Auflagen & Weisungen, sich keinen Kindern nähern zu dürfen. Für ausländische Sexualstraftäter hat die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zu einer Regelausweisung zu führen. Bei einer solchen Forderung wird die Ausländerfeindlichkeit deutlich. Weiter fördert dieser Konferenzbeschluss den Populismus & Mythos gegen Pädophile/Pädosexuelle. Der Beschluss richtet sich nur gegen Angehörige dieser sexuellen Minderheit, obwohl die meisten Sexualstraftäter nicht pädophil sind. Auch das Pädophilie-Projekt „Wir sind auch Menschen(WsaM)“ kritisiert den Beschluss scharf, wenn auch mit einer überwiegend anderen Begründung, die mit unseren politischen Positionen unvereinbar ist…


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