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Dezember 18, 2025

K13online Prozessbeobachter bei mündlicher Urteilsverkündung: Landgericht in Pforzheim verurteilt Mutter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren & 10 Monaten

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Prozessbeobachter bei mündlicher Urteilsverkündung: Landgericht in Pforzheim verurteilt Mutter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren & 10 Monaten

Vorsitzende Richterin Schick sieht keinen Verbotsirrtum und unterstellt Vorsatz: Verteidiger Joachim Lederle kündigt Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) an

Die Vorsitzende Richterin Diana Schick hat beim Landgericht Karlsruhe in Pforzheim den Ruf einer Hardlinerin. Dies hat sich auch bei der mündlichen Urteilverkündung gegen eine Mutter von einem damals 3-jährigem Sohn & 2-jährigen Tochter erneut bestätigt. Die empathielose Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten ist nach Rechtsauffassung von K13online ein Justizskandal. Schon die Strafzumessungen bei den sechs Einzelfällen sind viel zu hoch angesetzt. Beispiel: „Ein Video, worauf der Junge nackt am Tanzen ist. Beim Tanzen soll der Junge sexuell aufreizende Bewegungen gemacht haben, wobei der Focus bei den Aufnahmen auf den Penis gerichtet worden sein soll: Kinderporno! Für diese „Tat“ wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten festgesetzt.“ Das Landgericht setzt sich nicht mit der Rechtsfrage auseinander, ob aufgrund des kulturellen Hintergrundes ein Verbotsirrtum vorliegt. Die Beweisaufname hat nicht nachweisen können, dass der Mutter das deutsche Strafrecht bekannt war. Sie spricht nicht die deutsche Sprache und alles musste von einer Dolmetscherin übersetzt werden. Weiter konnte in der Beweisaufnahme nicht erwiesen werden, dass ein Vorsatz für die Herstellung von Kinderpornos vorhanden ist. Die Mutter wollte einfach Familienaufnahmen anfertigen und war sich nicht bewußt, dass solche Darstellungen in Deutschland verboten sein sollen. Die Vorsitzende Richterin Schick hat das Gutachten der Psychologin völlig ignoriert. Die Gutachterin hat sich eindeutig auf die Seite der Mutter gestellt. Ein Gericht ist zwar nicht gezwungen, dem Gutachten zu folgen, jedoch stellt eine Missachtung einen Revisiongrund dar. Auch der Verbotsirrtum & und der fehlende Vorsatz sind Revisionsgründe. Nach dem Urteil kündigte der Verteidiger Revision beim BGH an. Die schriftliche Urteilsbegründung müsse jedoch abgewartet werden…

August 10, 2024

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verhängt Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten mit anschließender Sicherungsverfahrung(SV)

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verhängt Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten mit anschließender Sicherungsverfahrung(SV)

Vorsitzende Richterin Diana Schick macht sich Gutachten zueigen: Vorstrafe & Einlassungen des 47-jährigen Mannes führen wegen mutmaßlicher Gefährlichkeit zur SV

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat den 47-jährigen Mann, der in einem Spanien-Urlaub ein vierjähriges Mädchen für wenige Sekunden im Intimbereich berührt hatte, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht ordnete darüber hinaus die Sicherungsverwahrung(SV) nach der Strafhaft an. Zuvor wurden die Verfahren wegen der unerlaubter Munition/Waffe & Kinderpornos eingestellt. Gemäß StPO sind solche Verfahrenseinstellungen dann möglich, wenn bei einer Verurteilung nach § 176 ff StGB die anderen Tatvorwürfe nicht wesentlich ins Gewicht fallen. Das Landgericht bezog sich bei der Pädophilie des Mannes auf die Stellungnahme der Gutachterin. Die Wahrscheinlichkeit einer lediglich pädophilen Nebenströhmung(Ersatzhandlung) sei gering. Der 47Jährige sei voll schuldfähig und deshalb kommt eine Unterbringung im Maßregelvollzug nicht in Betracht. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung(SV) nach der Strafhaft von zwei Jahren und acht Monaten wurde mit der weiterhin vorhandenen Gefährlichkeit begündet. Richterin Schick zitiert aus mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes(BGH) und erkärt, dass eine SV auch dann verhängt werden kann, wenn es bei der sexuellen Handlung zu keiner wirklichen Gewalttat und Schädigung des Kindes gekommen ist. Auch ein lieber Onkel & Spielpartner könne eine Gefährlichkeit begründen. Dabei führt Schick u.a. aus: Es fehle dem Verurteilten an Selbstwertgefühl. Er leide unter einer Impulskontrollstörung und könne Versuchungen nicht widerstehen. Mehrfach brach der Mann in Tränen aus. Insbesondere waren die eigenen Einlassungen bei der Aussage vor Gericht für eine SV maßgebend. Vor Gericht und schon bei der Therapie bei der Forensischen Ambulanz Baden(FAB) hatte er als Grund für die sexuellen Handlungen angegeben, dass dies nur deshalb geschehen sei, weil er keine Frau finden würde. Damit habe der Mann seine Pädophilie nicht erkannt und deshalb seien die Therapien gescheitert…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.