Posts Tagged With 'Jugendlicher'

Februar 28, 2025

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht(BVerfG): Mutter eines knapp 16-jährigen Jugendlichen hatte Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Kinderpornos eingelegt

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht(BVerfG): Mutter eines knapp 16-jährigen Jugendlichen hatte Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Kinderpornos eingelegt

Bei unverhältnismäßigem Eingriff in Artikel 13 Grundgesetz(GG): K13online ruft alle Eltern im Namen ihrer minderjährigen Söhne & Töchter zu Verfassungsbeschwerden auf

Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat die anwaltliche Beschwerde einer Mutter gegen einen Hausdurchsuchungsbeschluss bei ihrem knapp 16-jährigen Sohn wegen des Verdachts auf Kinderpornos zwar nicht zur Entscheidung angenommen, jedoch begründet. Demnach reicht ein Chatverlauf des Jugendlichen mit einem 11-jährigen Mädchen nicht aus, um den Eingriff in Artikel 13 GG zu rechtfertigen. Der jugendliche Sohn hatte das Mädchen in einem Chat um Zusendung von Nacktfotos gebeten. Das Amts- und Landgericht in Hannover hatte die Wohnung der Eltern bzw. das Kinderzimmer des Sohnes rechtswidrig durchsuchen lassen. Das BVerfG macht in seiner Begründung deutlich, dass bei „tatverdächtigen“ Kindern & Jugendlichen immer die Verhältnismäßigkeit geprüft werden muss. Abgesehen davon werden Kinder & Jugendliche kriminalisiert. Schon seit Jahren finden unbeanstandet Durchsuchungen in Kinderzimmern statt. Schon seit Jahren fragt sich K13online, warum sich die Eltern solch verfassungswidrige Eingriffe in das GG bieten lassen. K13online ruft deshalb wiederholt alle betroffenen Eltern im Namen ihrer minderjährigen Söhne & Töchter zu Verfassungsbeschwerden auf. Beispielhaft hat sich in diesem Fall die Mutter auf die Seite ihres fast 16-jährigen Sohnes gestellt. Damit hat SIE auch erkannt, dass der § 184b StGB in diesem Fall UNRECHT ist. Weitere Eltern mögen diesem positiven Beispiel folgen…

September 05, 2024

K13online Prozessbeobachter: Angeklagter Syrer(36) stellt vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim den Oralverkehr mit 16-jährigen Jugendlichen als einvernehmlich dar

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Angeklagter Syrer(36) stellt vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim den Oralverkehr mit 16-jährigen Jugendlichen als einvernehmlich dar

Vorsitzende Richterin Bender läd alle sechs Zeugen aus: Beauftragung eines Gutachtens gemäß § 20/21 StGB(Schuldfähigkeit) wegen möglicher Drogeneinnahme

Zum gestrigen 2. Verhandlungstag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim waren sechs Zeugen geladen, die jedoch alle wieder ausgeladen wurden, weil der 36-jährige Syrer mit einem Dolmetscher eine Aussage zu den Vorwürfen der Staatsanwältin einer sexuellen Nötigung(§ 177 StGB) machte. An zwei Anklagepunkte aus dem Jahre 2019, wo der Jugendliche noch 14 Jahre alt war, konnte er sich nicht mehr erinnern. Im Jahre 2021 war der Jugendliche 16 Jahre und es sei zum einvernehmlichen Oralverkehr im Keller eines Wohnhauses gekommen. Der Jugendliche habe Ihn bei diesem spontanen Sextreffen befriedigt. Eine Freundschaft oder gar sexuelle Beziehung habe es nicht gegeben. Mit Blicken & Gesten habe der Jugendliche ihm zu erkennen gegeben, dass er schwul sei, wie auch der Syrer selbst homosexuell ist. Er könne sich nicht erklären, warum der Jugendliche Ihn Wochen später angezeigt habe. Der heute 20-Jährige hat bisher noch nicht vor Gericht ausgesagt. Ganz beiläufig erzählt der 36-Jährige von seiner Drogeneinnahme vor dem Oralverkehr. Alle Verfahrensbeteiligte wussten davon bisher nichts. Mit dieser Aussage nahm die Verhandlung eine überraschende Wende. Denn die Vorsitzende Richterin Bender muss nun durch ein Gutachten prüfen lassen, ob der § 20 StGB(Schuldunfähigkeit) oder der § 21 StGB(verminderte Schuldfähigkeit) vorliegt. Nach Rechtsauffassung von K13online hat sich der Syrer mit dieser Aussage keinen Gefallen getan, denn im Falle einer Verurteilung könnte der § 64 StGB(Maßregelvollzug) im Raum stehen. Würde der Gutachter eine verminderte Schuldfähigkeit feststellen, dann würde sich das Strafmaß zwar reduzieren, aber ein Maßregelvollzug würde weit über der verhängten Freiheitsstrafe liegen. Bei aktuellem Stand der Beweisaufnahme ist jedoch ein Freispruch wahrscheinlicher. Es wird auf die Zeugenaussage des mutmaßlichen „Opfers“, welches gestern nicht erschienen war, als damals Jugendlichen ankommen. Im Prinzip steht gegenwärtig Aussage gegen Aussage. Der heute 20-Jährige wird dem Gericht erklären müssen, warum er Strafanzeige erstattet hat bzw. seine Sichtweise der Wahrheit entspricht. Der nächste Verhandlungstermin wird zwar am morgigen Freitag, den 6. September stattfinden, aber dabei soll die Beweisaufnahme noch nicht fortgeführt werden. Bevor die sechs Zeugen vor Gericht aussagen, soll zunächst das beauftrage Gutachten erstellt werden. Ein weiterer Gerichtstermin soll am 30. September stattfinden. K13online wird auch an diesem Tage LIVE dabei sein und berichten

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.