Posts Tagged With 'Bundesverfassungsgericht'

März 13, 2026

Beschwerden gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB): Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung für 2026 an

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Beschwerden gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB): Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung für 2026 an

Zweiter Senat – Berichterstatter BVR Offenloch: Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt

Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat auf seiner Internetpräsenz die Entscheidung über zwei Beschwerden(2 BvR 1096/22 + 2 BvR 1097/22) gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB) für das Jahr 2026 angekündigt. Der Zweite Senat – Berichterstatter BVR Offenloch – wird darüber entscheiden, ob eine Verfassungswidrigkeit des § 184l StGB(Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) vorliegt. Das BVerfG hatte diese Entscheidung eigentlich schon für 2025 angekündigt gehabt. Das nach Rechtsauffassung von namhaften Verfassungsrechtlern/Innen & Sachverständigen verfassungswidrige Gesetz wurde von der früheren Bundesregierung(CDU/CSU & SPD) verabschiedet und war am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Die anwaltlichen Verfassungsbeschwerden wurden im Sommer 2022 vom Projekt „Gegen das Puppenverbot“ eingereicht. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Betroffene wegen des Inverkehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild verurteilt. Das BVerfG hat verschiedene Möglichkeiten der Entscheidung: Der § 184l StGB wird für verfassungswidrig erklärt. In einem solchen Fall wird dem aktuellen Gesetzgeber eine Frist für die Abschaffung/Änderung gesetzt. Das BVerfG erklärt das Gesetz zusätzlich für nichtig. In einem solchen Fall müssen alle Urteile der Gerichte aufgehoben werden. Erklärt das BVerfG das Gesetz für verfassungskonform, dann können die Beschwerdeführer vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) ziehen. In jedem Fall wird die BVerfG-Entscheidung für mediale Aufmerksamkeit sorgen. Die Begründung des BVerfG könnte sich auch auf das gesamte Sexualstrafrecht auswirken…

Mai 17, 2025

Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts: 25. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2025 im Bundesverfassungsgericht

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts: 25. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2025 im Bundesverfassungsgericht

Besuch beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 22. Mai 2019:  Wohl erstmals hatte ein offen und bekennender Pädophilie-Aktivist an einem Festakt zum Grundgesetz teilgenommen

Zum 25. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2025 im Bundesverfassungsgericht erinnern wir an den Besuch von K13online am 22. Mai 2019. Vor sechs Jahren war das Thema „70 Jahre Grundgesetz“. In der Pressemitteilung Nr. 44/2025 vom 16. Mai 2025 teilt das BVerfG mit: Am Donnerstag, den 22. Mai 2025, findet im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts das 25. Karlsruher Verfassungsgespräch mit dem Thema „40 Jahre Schengen – Vision und Gegenwart“ unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth statt. Veranstalter des Verfassungsgesprächs sind die Stadt Karlsruhe, die Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe, das Karlsruher Forum für Kultur, Recht und Technik, die Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission und der Förderverein Forum Recht. Die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König und der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe Dr. Frank Mentrup sprechen Grußworte. Beim BVerfG sind gegenwärtig zwei Verfassungsbeschwerden anhängig, die sich gegen das sogenannte Puppenverbot(§ 184l StGB) richten. Das BVerfG hat diese Beschwerden angenommen und die Entscheidung für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Rechtsauffassungen mehrerer Sachverständige bei der damaligen Anhörung im Rechtsausschuss ist der § 184l StGB verfassungswidrig. Demnach sind die Erfolgsaussichten für eine positive Entscheidung vorhanden. Die Mainstream-Medien und die gesamte Öffentlichkeit haben diese zwei Verfassungsbeschwerden bisher völlig ignoriert. Spätestens dann, wenn das BVerfG entschieden hat, wird es Berichterstattungen in den Medien geben müssen…

März 13, 2025

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung 2025 an: Zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB (Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild)

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung 2025 an: Zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB (Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild)

Verfassungsbeschwerden gegen das Puppenverbot zur Entscheidung angenommen: Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt 

Der 2. Senat am BVerfG hat die zwei Verfassungsbeschwerden gegen den § 184l StGB zur Entscheidung angenommen. Der Berichterstatter ist BVR Offenloch. Damit wird im Laufe des Jahres 2025 über das am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Gesetz von Puppenverboten(Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) mit einer Begründung entschieden. Die zwei Beschwerdeführer hatten die Verfassungsbeschwerden im Sommer 2022 beim BVerfG eingereicht. Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Schon bei der Anhörung im Rechtsausschuss & Bundestag gab es damals erheblich Kritik von den Sachverständigen. Die Erfolgsaussichten, dass das BVerG diesen Unrechts § 184l StGB für verfassungswidrig erklärt, sind durchaus realistisch. Die Beschwerdeführer gehören dem Projekt „Gegen das Puppenverbot“ an und haben auf ihrer Webseite ausführlich begründet, warum ein solch strafrechtliches Verbot mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. K13online hat sich diesen Ausführungen im Wesentlichen angeschlossen. Erklärt das BVerfG den § 184l StGB für verfassungswidrig, dann muss der gerade erst neu gewählte Bundestag bzw. die neue Bundesregierung aktiv werden. Eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wird auch für mediale Aufmerksamkeit sorgen. Führen die Beschwerden nicht zum gewünschten Erfolg, dann ist der Beschwerdeweg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) eröffnet: Denn gegen Unrecht hilft nur Widerstand….

Februar 28, 2025

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht(BVerfG): Mutter eines knapp 16-jährigen Jugendlichen hatte Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Kinderpornos eingelegt

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Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht(BVerfG): Mutter eines knapp 16-jährigen Jugendlichen hatte Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Kinderpornos eingelegt

Bei unverhältnismäßigem Eingriff in Artikel 13 Grundgesetz(GG): K13online ruft alle Eltern im Namen ihrer minderjährigen Söhne & Töchter zu Verfassungsbeschwerden auf

Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat die anwaltliche Beschwerde einer Mutter gegen einen Hausdurchsuchungsbeschluss bei ihrem knapp 16-jährigen Sohn wegen des Verdachts auf Kinderpornos zwar nicht zur Entscheidung angenommen, jedoch begründet. Demnach reicht ein Chatverlauf des Jugendlichen mit einem 11-jährigen Mädchen nicht aus, um den Eingriff in Artikel 13 GG zu rechtfertigen. Der jugendliche Sohn hatte das Mädchen in einem Chat um Zusendung von Nacktfotos gebeten. Das Amts- und Landgericht in Hannover hatte die Wohnung der Eltern bzw. das Kinderzimmer des Sohnes rechtswidrig durchsuchen lassen. Das BVerfG macht in seiner Begründung deutlich, dass bei „tatverdächtigen“ Kindern & Jugendlichen immer die Verhältnismäßigkeit geprüft werden muss. Abgesehen davon werden Kinder & Jugendliche kriminalisiert. Schon seit Jahren finden unbeanstandet Durchsuchungen in Kinderzimmern statt. Schon seit Jahren fragt sich K13online, warum sich die Eltern solch verfassungswidrige Eingriffe in das GG bieten lassen. K13online ruft deshalb wiederholt alle betroffenen Eltern im Namen ihrer minderjährigen Söhne & Töchter zu Verfassungsbeschwerden auf. Beispielhaft hat sich in diesem Fall die Mutter auf die Seite ihres fast 16-jährigen Sohnes gestellt. Damit hat SIE auch erkannt, dass der § 184b StGB in diesem Fall UNRECHT ist. Weitere Eltern mögen diesem positiven Beispiel folgen…

Januar 22, 2025

Legal Tribune Online(LTO): Strafbarkeit beim Umgang mit (Kinder-)Sexpuppen – Wenn bloße Fantasien kriminalisiert werden

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Legal Tribune Online(LTO): Strafbarkeit beim Umgang mit (Kinder-)Sexpuppen - Wenn bloße Fantasien kriminalisiert werden

Mitglied im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins(DAV) Dr. Jenny Lederer: „Der Straftatbestand des § 184l StGB ist ein Paradebeispiel für irrationale Kriminalpolitik“

Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) sind zwei anwaltliche Beschwerden(2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22) gegen das strafrechtliche Verbot(§ 184l StGB) von sogenannten „Sex-Puppen“ mit kindlichem Erscheinungsbild anhängig. Das Mitglied im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins(DAV) Dr. Jenny Lederer hat dazu bei Legal Tribune Online(LTO) einen sehr guten Artikel veröffentlichen lassen. Daraus wird mehr als deutlich, dass der am 1. Juli 2021 in Kraft getretene § 184l StGB verfassungswidrig und damit mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Die politische Verantwortung für dieses Unrechtsgesetz liegt bei der damaligen GroKo aus CDU/CSU & SPD. Aber auch die AMPEL-Bundesregierung hat in der endenden Legislaturperiode keine diesbezügliche grundgesetzkonforme Strafrechtsreform vorgenommen. Bei den vorgezogenen Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 bahnt sich erneut eine GroKo an. Die neue Bundesregierung wird sich mit der Entscheidung des BVerfG beschäftigen müssen, wenn die Beschwerden erfolgreich sind. Zusätzlich wird die K13online-Redaktion, unabhängig vom Wahlergebnis, neue Petitionen zum Sexualstrafrecht beim Deutschen Bundestag einreichen. Denn es gibt noch mehr Unrechtsgesetze, die nicht auf eine evidenzbasierte Kriminalpolitik beruhen. Zu den zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot von „Kindersexpuppen“ hat das BVerfG auf K13online-Anfrage am 19. Dezember 2024 mitgeteilt, dass sich die Verfahren weiterhin in Bearbeitung befinden. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…

September 18, 2024

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle: Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig und nichtig

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle: Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig und nichtig

Verfassungswidrigkeiten: Ortung von Mobilfunkendgeräten & Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter & Übermittlungen an Strafverfolgungsbehörden etc.

Wenn das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) ein Verfassungsschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig und nichtig erklärt, dann wird mehr als deutlich, was die jeweiligen Regierungen von den Grundrechten hält: NICHTS! Im Bundesland Hessen regiert eine schwarz-rote Landesregierung unter der Führung der CDU. Laut Pressemitteilung an K13online hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil sie gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung verstoßen. Von den folgenden Verfassungswidrigkeiten sind auch Pädophile/Pädosexuelle betroffen: Ortung von Mobilfunkendgeräten & Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter & Übermittlungen an Strafverfolgungsbehörden etc.! Die hessische Landesregierung, GroKo aus CDU & SPD, ist seit Anfang dieses Jahres besonders dadurch negativ aufgefallen, Anträge & Gesetzentwürfe in den Bundesrat einzubringen, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. In keinem anderen Bundesland wurden in den letzten Monaten so viele Kinderporno-Razzien durchgeführt, wie in Hessen. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) war zwar bei den letzten Landtagswahlen kläglich gescheitert, aber Ihr politischer Einfluss scheint ungebrochen: #NoGroKo & Nie wieder CDU in Hessen…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.