Zweidrittelmehrheit im Bundestag & Bundesrat notwendig: Ein großer Teil der CDU/CSU muss der Grundgesetzänderung noch zustimmen
Auf Antrag der Bundesländer Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hat die Mehrheit des Bundesrates beschlossen, dass Merkmal der sexuellen Identität in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz(GG) aufzunehmen. Laut dem Antrag(Drucksache 313/25) muss der Bundestag den Gesetzentwurf behandeln, ist aber nicht verpflichtet, ihn auch anzunehmen. Für eine Grundgesetzänderung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag & Bundesrat. Die SPD & GRÜNE & LINKE haben bereits Zustimmung signalisiert. Ein großer Teil der CDU/CSU muss der Grundgesetzänderung jedoch noch zustimmen. Von der AfD ist keine Zustimmung zum Schutz vor Diskriminierung zu erwarten. Die sexuelle Minderheit der Pädophilen/Pädosexuellen wird im Gesetzentwurf nicht genannt. Demnach soll diese sexuelle Identität nicht vom GG geschützt werden. Auch der Petitionsausschuss sah im September 2024 keinen Anlass, dass Anliegen der K13online-Petition zu unterstützen. Darin wurde gefordert, dass auch die Pädophilen/Pädosexuellen zur sexuellen Identität gehören sollen. Die politischen Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen, sind zwar gegenwärtig ausgeschöpft. Dennoch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Wird das GG mit dem Merkmal der sexuellen Identität ergänzt, dann können alle pädophile Betroffene Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einreichen. K13online steht für eine solche Verfassungsbeschwerde bereit….(Update 4. Okt. 2025)




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