Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen tritt am 1. Juli 2025 in Kraft: Gesetzliche Grundlage der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus
Im März 2025 wurde bekannt, dass der Bundesrechnungshof die Machenschaften des Missbrauchsfonds beanstandet hat. Anträge könnten nur noch bis Ende August gestellt werden. Plötzlich schossen die Antragstellungen in die Höhe. Jetzt sind die finanziellen Mittel schon vorzeitig ausgeschöpft. Es werden nur noch Anträge bis zum 19. März bewilligt. Endlich ist Schluss mit der Abzocke. Niedrigschwellige Hilfen für Missbrauchsopfer bedeutet, dass diese unbürokratisch aus Steuergeldern ausgezahlt wurden. Im am Dienstag beschlossenen Haushaltsentwurf der Bundesregierung fehlen neue Mittel für den Fonds. Das noch kurz vor der Bundestagswahl in diesem Jahr beschlossene Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen stellt die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs(UBSKM) auf eine gesetzliche Grundlage. Es tritt am 1. Juli in Kraft. Damit hat die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus ihren Job dauerhaft gesichert. SIE wird jährlich einen Bericht vorlegen müssen. SIE hat bereits das Deutsche Jugendinstitut(DJI) mit Forschungsaufgaben beauftragt. Bundesweite Befragungen an Schulen sind geplant. Der Fragenkatalog an die Jugendlichen muss zwischen sexueller Einvernehmlichkeit und sexueller Gewalt differenzieren. K13online fordert die Veröffentlichung der Fragestellungen…
In dieser Woche verschärfte sich die Lage nochmals: Auf der Internetseite des Fonds wurde am Dienstag mitgeteilt, dass wegen eines erhöhten Antragsaufkommens nur noch bis zum 19. März dieses Jahres eingegangene Erstanträge bewilligt werden können. Die verfügbaren Haushaltsmittel seien „vorzeitig erschöpft“. Im am Dienstag beschlossenen Haushaltsentwurf der Bundesregierung für dieses Jahr fehlen neue Mittel für den Fonds.
Das noch kurz vor der Bundestagswahl in diesem Jahr beschlossene Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen stellt die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) auf eine gesetzliche Grundlage. Es tritt am 1. Juli in Kraft.
https://taz.de/Aus-von-Missbrauchsfonds/!6096854


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