Posts Tagged With 'Pädophilie'

Juni 27, 2024

TABUbruch sexuelle Selbstbestimmung schützen: Elfjähriges Mädchen bringt Kind zur Welt

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
TABUbruch sexuelle Selbstbestimmung schützen: Elfjähriges Mädchen bringt Kind zur Welt

Mädchen schützt biologischen Vater vor Strafverfolgung: „Sie habe sich ein mit dem Sperma des Stiefvaters gefülltes Kondom selbst eingeführt und sei daraufhin schwanger geworden“

Bundesweite Medien berichten über ein elfjähriges Mädchen und die Geburt ihres Kindes. Die junge Mutter des Babys verweigerte zunächst jede Aussage über den Vater. An das Märchen vom Klapperstorch hatte SIE schon mit 10 Jahren nicht mehr geglaubt. Schule und Jugendamt war ihre Schwangerschaft aufgefallen. Die Staatsanwaltschaft ordnete einen Speicheltest an und es kam heraus, dass der Stiefvater der biologische Vater ist. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bezeichnet einen Geschlechtsverkehr zwischen einem Kind & einem Erwachsenen immer als schweren sexuellen Kindesmissbrauch. Die Ermittlungsbehörden müssen einen solchen Sexualakt jedoch beweisen. Solange das Mädchen aber bei ihrer Aussage „Sie habe sich ein mit dem Sperma des Stiefvaters gefülltes Kondom selbst eingeführt und sei daraufhin schwanger geworden“ bleibt, wird der Stiefvater nicht angeklagt werden können. Das elfjährige Mädchen schützt den Vater ihres Kindes vor Strafverfolgung. Der § 176 ff. StGB schützt die sexuelle Selbstbestimmung des Mädchens nicht. Niemand stellt sich offensichtlich die Frage, warum das Mädchen nicht will, dass der Stiefvater verurteilt wird und in den Knast muss. Auf die Idee, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattgefunden hat, kommt offenbar niemand. Das TABU „Täter“ ohne „Opfer“ muss gebrochen werden. Das Baby ist mittlerweile in einer Pflegefamilie untergebracht, die elfjährige Mutter wird psychologisch in einer Einrichtung betreut. Möge sich die Betreuung auf das Kindeswohl beziehen, damit das Mädchen & Ihr Kind den Vater nicht in einer JVA besuchen muss. K13online wird am Ball bleiben und weiter berichten…  

Juni 25, 2024

Buchrezension von K13-Mitglied Paco00: Therapie mit Pädophilen? – Pädophile beurteilen ihre Therapien im Maßregelvollzug

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Buchrezension von K13-Mitglied Paco00: Therapie mit Pädophilen? - Pädophile beurteilen ihre Therapien im Maßregelvollzug

Michael Stiels-Glenn: Der Autor will in Erfahrung bringen wie Personen, die wegen § 63 StGB in der Forensik untergebracht sind, die therapeutische Behandlung erleben und bewerten

Das Buch „Therapie mit Pädophilen“ richtet sich an eine Vielzahl von Fachleuten, darunter ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, Sozialarbeiter und Pädagogen, Studierende, Journalisten sowie an Menschen mit pädophiler Orientierung und deren Angehörige. Es bietet eine umfassende Perspektive auf die Therapie von Pädophilen, abseits von Sensationsberichten und kriminalpolitischen Vorstellungen. Der Buchautor Michael Stiels-Glenn hat 30 pädophile Insassen im deutschen Maßregelvollzug(MRV) interviewt. Teilweise sitzen diese Patienten mehrere Jahrzehnte im Maßregelvollzug. Der Autor will in Erfahrung bringen wie Personen, die wegen § 63 StGB in der Forensik untergebracht sind, die therapeutische Behandlung erleben und bewerten. Damit gibt der Autor diesen Pädophilen eine öffentliche Stimme und regt zur gesellschaftlichen Diskussion und politischen Debatte an. Wenn ein Gericht in seinem Urteil neben der Haftstrafe auch die Unterbringung im MRV anordnet, dann kommt der pädophile/pädosexuelle Insasse bis auf unbestimmte Zeit nicht in den regulären Strafvollzug. Erst dann, wenn ein Gutachter ein positive Sozialprognose an die Strafvollstreckungskammer abgibt, kann der Insasse in den regulären Strafvollzug überstellt werden. Dies bedeutet in der Praxis, dass der gesamte Freiheitsentzug weit über die Dauer der Strafhaft im Urteil liegt. Der in der Vergangenheit von K13online betreute MRV-Insassen Torsten J. musste über Jahre vor den Gerichten klagen, um wieder in Freiheit zu kommen. Ganz aktuell hat sich ein neuer Insasse im MRV an K13online gewandt. An diesem Beispiel wird deutlich: Vor 10 Jahren wurde der pädophile Boylover zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Damit dauert der Freiheitsentzug im Jahre 2024 bereits sieben Jahre länger als die Haftstrafe im Urteil. In absehbarer Zeit werden wir darüber weiter berichten…   

Juni 20, 2024

Koalitionsvereinbarung der AMPEL: Bundeskabinett stellt Amt der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus auf gesetzliche Grundlage

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Koalitionsvereinbarung der AMPEL: Bundeskabinett stellt Amt der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus auf gesetzliche Grundlage

Kerstin Claus wird zum Bericht an den Bundestag verpflichtet: Neu entstehen soll ein „Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, dessen Ergebnisse in den Bericht einfließen

Das Bundeskabinett hat das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ auf den Weg gebracht. Zentrales Vorhaben ist die gesetzliche Verankerung des Amtes der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten (UBSKM), Kerstin Claus. Die oder der Beauftragte soll künftig vom Bundestag gewählt werden und dem Parlament regelmäßig Bericht erstatten – laut Gesetzentwurf einmal pro Legislaturperiode. Neu entstehen soll daneben ein „Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, dessen Ergebnisse in den Bericht einfließen. Auf solche Forschungsergebnisse/Studien wird gewartet. Daneben wird die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit dem Gesetz verpflichtet, gemeinsam mit den Bundesländern bundeseinheitliche Informationen und Medienangebote zur Prävention zu entwickeln, um zum Beispiel Eltern für das Thema zu sensibilisieren. Die Bundeszentrale soll außerdem Einrichtungen, die mit Kindern zu tun haben, bei Schutzkonzepten unterstützen. Alle Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sollen darüber hinaus verpflichtet werden, Schutzkonzepte zu erarbeiten. Damit sollen Pädophile frühzeitig erkannt und in der Folge von der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe ausgeschlossen werden. ALLES passiert im Namen des „Kinderschutzes“ und gegen Pädophile/Pädosexuelle…

Juni 17, 2024

Buchrezension vom K13-Mitglied Paco00: Pädophilie – von der Autorin Dr. Alexandra Gassl

Verfasst von: Dieter Gieseking 10 Kommentare
Buchrezension vom K13-Mitglied Paco00: Pädophilie - von der Autorin Dr. Alexandra Gassl

Buchrezendent Paco00 kritisiert Dr. Gassl: „Leider vergisst oder vermeidet Alexandra Gassl auch an diesen Stellen das Einbringen eigener psychotherapeutischer Erfahrungswerte. Sie bestätigt oder widerlegt kaum“

So lobenswert das Buch „Pädophilie“ von Dr. Alexandra Gassl auch ist, so lässt sich Kritik an ihrer Disserationsarbeit nicht vermeiden. In ihrem Buch führt Sie eine Vielzahl von Quelle an und zitiert daraus, aber vergisst oder vermeidet dabei das Einbringen eigener psychotherapeutischer Erfahrungswerte. Sie bestätigt oder widerlegt kaum. Das K13-Mitglied Paco00 hat sich mit dem Buchinhalt beschäftigt. Wir veröffentlichen hier seine Rezension: Die gesamte Arbeit ist von einem humanistischen Menschenbild geprägt. Frau Gassl geht im weiteren Verlauf auf die Definitionen von Pädophilie ein und bringt auch die Definition von „Krumme 13“ mit ein, welche dem früheren Pädo-Portal entnommen wurde. Positiv muss gewertet werden, dass Dr. Gassl eine ganze Reihe von Pädophile zu Wort kommen lässt. DAS ist im heutigen Zeitgeist keine Selbstverständlichkeit. Die Wahl des Buchcovers & der Leseprobe ist aus Sicht von K13online jedoch nicht positiv zu bewerten. Jedenfalls spricht das Cover die Pädophilenszene nicht an, sondern eher die Kinderschützer. Die Leseproben sind für den gesamten Buchinhalt eher untypisch. Für ihre Anlauf- und Beratungsstelle in Österreich/Graz will Dr. Gassl das Konzept „Hilfe zur Selbsthilfe Pädophiler mit therapeutischer Begleitung“ umsetzen. Ihre Webseite mit dem Angebot wird Anfang Juli komplett überarbeitet. Wir warten gespannt auf ihr neue Internetpräsenz…

Juni 17, 2024

Off-Topic Bildergalerie: Pforzheimer Mess 2024

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Off-Topic Bildergalerie: Pforzheimer Mess 2024

Besuchen Sie auch die Off-Topic-Bildergalerien im Archiv: Zirkus GLOBULINI, Pforzheimer Lichterfest, Würm ohne Auto, Kunsthalle Bonn, Spanienreise und viele mehr…

Am Beispiel vom Inhaber dieses Weblogs Dieter Gieseking möchten wir verdeutlichen, dass sich mindestens 250 Tausend pädophile Menschen mitten in der Gesellschaft befinden. Boylover & Girllover nehmen täglich am kulturellen und sozialen Leben teil. Nicht öffentlich geoutet sind Pädophile gezwungen, ihre sexuelle Identität im Geheimen zu leben. SIE müssen jeden Tag erfahren, wie SIE gesellschaftlich und politisch ausgegrenzt und verfolgt werden. Pädophile/Pädosexuelle werden gezwungen, sich vor solchen Angriffen zu schützen. Sie haben für sich individuelle Strategien entwickelt, um unerkannt im sozialen Nachbereich leben zu können. Nicht selten führt diese unterdrückte Lebensweise zu psychischen Problemen. Die Ängste vor einem ungewollten Quting im Beruf, Familie und Freizeit können zu Depressionen bis zum Suizid führen. Jede Diskriminierung & Kriminalisierung ist contraproduktiv. Der beste Kinderschutz vor sexualisierter Gewalt besteht darin, wenn sich Pädophile/Pädosexuelle ohne Angst outen können. Dafür ist es erforderlich, dass die Pädophile als eigenständige Identität akzeptiert & anerkannt wird. K13online fordert deshalb das Merkmal der sexuellen Identität, einschließlich der Pädophilie, als schutzbedürftige Minderheit ins Grundgesetz aufzunehmen. Dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages liegt eine solche Eingabe vor. Boylover & Girllover dürfen nicht nur auf ihre Pädophilie reduziert werden. Denn sie legen unter Euch, jetzt und immer fort. Die Bildergalerien zeugen davon, dass ein gemeinschaftliches Leben mit Pädophilen möglich ist….  

Juni 14, 2024

Alle 16 Bundesländer stimmen Senkung der Mindeststrafen zu: Bundesrat billigt Rücknahme der Strafverschärfungen im § 184b StGB(Kinderpornos)

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Alle 16 Bundesländer stimmen Senkung der Mindeststrafen zu: Bundesrat billigt Rücknahme der Strafverschärfungen im § 184b StGB(Kinderpornos)

Wie es weitergeht: Nach dem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft

Innerhalb von nur einer Minute hat der Bundesrat – und damit alle 16 Bundesländer – der Rückgängigmachung der verfassungswidrigen Gesetzesverschärfung im § 184b StGB(Kinderpornos) aus dem Jahre 2021 hinsichtlich der Mindeststrafen zugestimmt. Wortmeldungen gab es keine. Eine Aussprache fand nicht statt. Auch der Bundesrat hatte im Jahre 2021 der Gesetzesverschärfung, die gegen das Übermaßverbot im Grundgesetz verstoßen hatte, zugestimmt. Diese verfassungswidrige Zustimmung sollte heute bei der Rücknahme nicht debattiert werden. Damit lässt auch der Bundesrat eine Endschuldigung bei den Tausenden von Gesetzes- und Justizopfern vermissen. Politische Fehler einzugestehen, ist nicht die Stärke des Gesetzgebers, weder im Bundestag noch im Bundesrat. Es steht außer Frage, dass solche Fehlentscheidungen im Sexualstrafrecht das Vertrauen in den Rechtstaat schweren Schaden zufügt. Auch der Bundespräsident hatte damals ein verfassungswidriges Gesetz unterschrieben. Seine kommende Unterzeichnung des reformierten § 184b StGB wird kommentarlos und lautlos von statten gehen. Ebenso wird es bei der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt und dem damit verbundenen Inkrafttreten kein großes Aufsehen geben. Still und leise wird das UNRECHT der letzten drei Jahre ignoriert werden. Von den Mainstream-Medien ist ebenfalls kein Medienrummel zu erwarten, wie es 2021 bei der Strafverschärfung gewesen war. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) noch nicht über die Vielzahl von Normenkontrollverfahren der Amtsgerichte entschieden. Erklärt das BVerfG den früheren § 184b StGB für verfassungswidrig und für nichtig, müssen alle Urteile ab dem 1. Juli 2021 aufgehoben werden. Bei noch laufenden Gerichtverfahren, die von den Richtern ausgesetzt wurden, können demnächst die Verhandlungen fortsetzen und nach neuer Rechtslage Urteile gesprochen werden. Dabei sind wieder Verfahrenseinstellungen und Strafbefehle ohne Hauptverhandlungen möglich. K13online wird als eines der ganz wenigen Medien darüber berichten….

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.