Posts Tagged With 'Mädchen'

Februar 17, 2026

Im ewigen Gedenken: Der polnisch-deutsch-französischen Maler BALTHUS(Balthasar Kłossowski de Rola) verstarb am 18. Februar 2001 in Rossinière Schweiz

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Im ewigen Gedenken: Der polnisch-deutsch-französischen Maler BALTHUS(Balthasar Kłossowski de Rola) verstarb am 18. Februar 2001 in Rossinière Schweiz

Balthus Bilder sind hinreißende Kinderporträts: Der hysterische Pädosexuelle-Blick des Betrachtes zur künstlerischen Malerei mit Kindergemälden ist ein Rückfall in düstere Zeiten deutscher Geschichte

Zum 25. Todestag erinnern wir am 18. Februar 2026 an den polnisch-deutsch-französischen Maler BALTHUS(Balthasar Kłossowski de Rola), der im Jahre 2001 in Rossiniere Schweiz verstorben war. Im Jahr 1991 erhielt er für sein Lebenswerk den Praemium Imperiale. Balthus Bilder sind hinreißende Kinderporträts(Mädchen). Von September 2001 bis Anfang Januar 2002 wurde im Palazzo Grassi in Venedig eine Ausstellung erotischer Werke von Balthus gezeigt. Das Kölner Museum Ludwig veranstaltete vom 18. August bis 4. November 2007 die erste große Einzelausstellung Balthus in Deutschland mit rund 70 Gemälden und Zeichnungen, vorwiegend aus der Zeit zwischen 1932 und 1960. Anlässlich seines Geburtstages zeigte die Fondation Gianadda in Martigny von Mitte Juni bis Ende November 2008 eine Ausstellung mit gut 100 Ölbildern und Zeichnungen aus der gesamten Schaffenszeit des Künstlers. Das Museum Folkwang in Essen sagte Anfang 2014 eine für April vorgesehene Ausstellung mit Fotoarbeiten von Balthus ab, weil wegen Pädophilie-Vorwürfen „ungewollte juristische Konsequenzen“ und die Schließung der Ausstellung drohten. Es war geplant gewesen, Polaroid-Fotos eines zu Beginn der Aufnahmeserie achtjährigen Mädchens, oft bekleidet mit gespreizten Beinen, zu zeigen. Daraus wird deutlich, dass der heutige Zeitgeist zur künstlerischen Malerei mit Kindergemälden ein Rückfall in düstere Zeiten deutscher Geschichte ist. Der hysterische Pädosexuelle-Blick des Betrachtes bestimmt das Denken & Handeln in der Gesellschaft, Politik und Mainstream-Medien. Der vermeintliche „Kinderschutz“ und die Opfervereine tragen ihren Anteil an der Verteuflung kinderlicher Erotik & Sexualität bei. Ein Ende dieses Wahnsinns ist nicht in Sicht. Im Gegenteil, es ist nur eine Frage der Zeit, bis dieser Wahnsinn neue Höhepunkte erreicht….

Oktober 08, 2024

Das Mädchen & der Stiefvater: Ihr Wunsch sei es gewesen, ein Kind von ihm zu bekommen

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Das Mädchen & der Stiefvater: Ihr Wunsch sei es gewesen, ein Kind von ihm zu bekommen

Stiefvater jetzt in U-Haft: Das Neugeborene lebt laut „Bild“ inzwischen in einer Pflegefamilie und die Kindsmutter wird in einer Einrichtung psychologisch behandelt

Ein 11-jähriges Mädchen hat ein Kind geboren. Im Alter von 10 Jahren hat die Zeugung stattgefunden, wobei bisher nicht klar ist, ob das Mädchen den Sperma ihres Stiefvaters selbst eingeführt hat oder das Baby durch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit dem Stiefvater gezeugt wurde. Jedenfalls hatte das damals 10-jährige Mädchen den Wunsch, vom Stiefvater ein Kind zu bekommen. Damit wäre sexuelle Gewalt ausgeschlossen. Das heute 12-jährige Mädchen hat den Stiefvater bisher vor Strafverfolgung geschützt. Denn der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bezeichnet Geschlechtsverkehr zwischen einem Kind & einem Erwachsenen immer als „schweren sexuellen Kindermissbrauch“. Inzwischen lebt das Neugeborene bei einer Pflegefamilie, wurde also der Kindsmutter weggenommen. Die 12-jährige Kindsmutter wurde in eine psychologische Einrichtung gesteckt. Jetzt wurde der Stiefvater doch noch verhaftet und befindet sich in U-Haft. Damit ist die Zerstörung aller Beteiligten nun wirklich perfekt. Das 12-jährige Mädchen musste ihr eigenes Kind in eine Pflegefamilie abgeben. Die 12-jährige Mutter muss sich einer psychologischen Behandlung unterziehen. Der Stiefvater wurde durch die U-Haft von beiden getrennt und wird eine Gerichtsverhandlung über sich ergehen lassen müssen. Das Mädchen wird vor Gericht als Zeugin geladen. Bleibt SIE bei ihrer bisherigen Aussage bei der Polizei, dass es keinen Geschlechtsverkehr gegeben hat, muss der Stiefvater freigesprochen werden. K13online ist bisher kein vergleichbarer Fall in Deutschland bekanntgeworden. DAS es überhaupt einen solchen Fall geben kann, liegt am § 176 ff. StGB, der auch einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern & Erwachenen unter Strafe stellt und als „schweren Kindermissbrauch“ bezeichnet. Der aktuelle Fall ist nur die Spitze eines Eisberges von Leid & Unrecht an allen Betroffenen…

August 03, 2024

Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Vor 22 Jahren & vor 12 Jahren soll 60-Jähriger Sex mit einem Mädchen gehabt haben

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Vor 22 Jahren & vor 12 Jahren soll 60-Jähriger Sex mit einem Mädchen gehabt haben

Wie alt war das Mädchen damals?: Als 14-jährige Jugendliche wäre der Sex grundsätzlich legal und als 13-jähriges Kind wäre es schwerer sexueller Kindesmissbrauch

Vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim wird über einen 60-jährigen Mann verhandelt, der vor 22 Jahren und vor 12 Jahren Sex mit Mädchen gehabt haben soll. Schon nach so vielen Jahren stellt sich die Frage, was ein heutiger Prozess noch für einen Sinn haben soll. Aus dem Artikel in der Pforzheimer Zeitung geht nicht hervor, wer Strafanzeige erstattet hat. Der Gesetzgeber lässt den Ermittlungsbehörden & Gerichten gemäß § 176  StGB und 182 StGB keine Wahl. Am 2. Verhandlungstag waren vier Zeugen geladen. Dabei war auch die Mutter des früheren Mädchens. Sie habe das Zimmer ihrer Tochter durchsucht und einen Schwangerschaftstest gefunden. Zitate: „Wann das alles passiert sein soll, konnten weder Mutter noch Vater noch genau sagen. Auch nicht, wie lange die Beziehung zwischen den beiden gehalten hat. Doch bei einer Sache war sich vor allem die Mutter sicher: Den Schwangerschaftstest habe sie vor dem 14. Geburtstag ihrer Tochter gefunden. Demnach soll es vor ihrem 14. Lebensjahr zu Geschlechtsverkehr zwischen beiden gekommen sein.“  Ungeklärt ist bisher die entscheidende Frage: Wie alt war das Mädchen damals?: Als 14-jährige Jugendliche wäre der Sex grundsätzlich legal und als 13-jähriges Kind wäre es schwerer sexueller Kindesmissbrauch.Der 3. Verhandlungstag findet am 23. August statt. K13online beabsichtigt zur journalistischen Berichterstattung an einem Prozesstag teilzunehmen…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.