§ 176e StGB: „Er habe viele Gespräche mit Politikern in den Niederlanden, Straßburg und Brüssel geführt und ihnen immer wieder das rund 1.000 Seiten umfassende „Handbuch“ auf den Tisch gelegt“
Im sogenannten Darknet soll es ein „Handbuch für Pädophile“ geben, worin mit Anleitungen der sexuelle Missbrauch von Kindern beschrieben wird. K13online kann sich dazu nicht äußern, weil wir die Inhalte des Buches nicht kennen. Der niederländische Kinderschützer Marcel Jeninga, der jetzt in Deutschland wohnt, hat sich die rund 1 Tausend Seiten in vier Aktenordner ausgedruckt. Dieses Handbuch ist in Deutschland seit Mitte 2021 durch den neuen § 176e StGB strafbar geworden. Der NDR berichtet, dass das EU-Parlament nun das europaweite Verbot beschlossen hat. Zitate: Er habe viele Gespräche mit Politikern in den Niederlanden, Straßburg und Brüssel geführt und ihnen immer wieder das rund 1.000 Seiten umfassende „Handbuch“ auf den Tisch gelegt. Dabei stellt sich die rechtliche Frage, ob ein Kinderschützer ein solch strafrechtlich verbotenes Buch besitzen darf? In einem YouTube-Video freuten sich Carsten Stahl & Marcel Jeninga schon im Jahre 2021 über ihren Erfolg der Strafbarkeit. Am Tag der EU-Entscheidung war Marcel Jeninga persönlich im EU-Parlament. Dort hat er zum Beispiel die schwedische EU-Kommissarin Ylva Johansson getroffen. War Jeninga zu diesem Zeitpunkt noch im Besitz dieses Buches? Die Gesetzeslage sieht jedenfalls so aus, dass der Gesetzgeber und in Folge die Justiz beim Täter nicht unterscheidet, ob dieser ein Kinderschützer oder ein Pädophiler ist. Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich. Jeninga wird die vier Aktenordner in Deutschland also schnell vernichten müssen, denn sonst drohen Strafanzeigen gemäß § 176e StGB. Sobald die Mitgliedsstaaten der EU das Verbot in nationales Recht umgesetzt haben, wird er damit auch nicht mehr ins europäische Ausland reisen dürfen. Übrigens: K13online ist bisher kein Fall bekanntgeworden, dass jemand wegen diesem Buch verurteilt wurde….


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