Insasse „Ludwig“ begrüßt Dieter Gieseking mit selbst eingekauften Abendessen: Spaziergang auf dem gesamten Klinikgelände & Gespräche in einem großen Aufenthaltsraum geben Einblicke in den Alltag der Insassen
Erstmals haben wir am letzten Freitag einen Insassen im Maßregelvollzug(§ 63 StGB) besucht. Zwischen den Haftbedingungen im regulären Strafvollzug und den Insassen einer forensisch-psychiatrischen Unterbringung liegen Welten. Die Besucher melden sich außerhalb der Klinik in einem Pavillion über einen Terminal eigenständig an. Das Klinikgelände ist zwar umzäunt, aber von außen komplett einsehbar. Nach der freundlichen Einlasskontrolle wurde der Inhaber dieses Weblogs abgeholt und zur Abteilung von „Ludwig“ gebracht. Alle Insassen mit entsprechender Lockungsstufe können sich bis 17 Uhr auf dem gesamten Gelände frei bewegen. Danach können sich die Insassen innerhalb des Gebäudes treffen und unterhalten. Es gibt keine Ein- und Aufschlusszeiten der Untergebrachten. Es gibt keine Knasthierarchie! Zur Begrüßung wurde Dieter Gieseking von „Ludwig“ mit einem köstlichen Abendessen empfangen. Die Lockungsstufe machte es möglich, dass er am Nachmittag in Begleitung in einem Supermarkt außerhalb einkaufen konnte. Die zweistündigen Gespräche fanden dann ohne Klinikpersonal in einem großen Aufenthaltsraum mit Computer(Offline-Version von Wikipedia mit Krumme13 verfügbar), Drucker und Telefonzelle in gemütlicher Atmosphäre statt. Der persönliche Eindruck hat neben der umfangreichen Korrespondenz nochmals bestätigt, dass „Ludwig“ im Maßregelvollzug völlig deplaziert ist. Er wartet im Moment auf ein neues Gutachten. Im Anschluss wird das Oberlandesgericht(OLG) eine finale Entscheidung über die Beedigung der Maßnahme treffen. Das Landgericht hatte bereits positiv entschieden, jedoch hatte die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde eingelegt. Auch steht eine Entscheidung einer Beschwerde beim BVerfG noch aus. Der Maßregelvollzug ist gegenüber dem Strafvollzug zwar erheblich menschenfreundlicher, jedoch wer nach § 63 StGB zeitlich unbegrenzt verurteilt wurde, muss oft über viele Jahre für eine Beendigung kämpfen. Deshalb sollte die Verteidigung bereits im Strafprozess darauf plädieren, dass die Unterbringung in einer solch „freizügigen“ Klinik nicht angeordnet wird. Der juristische Weg von „Ludwig“ in die Freiheit wurde zwar geebnet und die Chancen sind gut, aber es wird noch viele Monate dauern. K13online wünscht Ihm und den anderen beim Besuch begneten Insassen für das Jahr 2025 alles Beste…



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