Posts Tagged With '§ 184l StGB'

Mai 17, 2025

Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts: 25. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2025 im Bundesverfassungsgericht

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts: 25. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2025 im Bundesverfassungsgericht

Besuch beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 22. Mai 2019:  Wohl erstmals hatte ein offen und bekennender Pädophilie-Aktivist an einem Festakt zum Grundgesetz teilgenommen

Zum 25. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2025 im Bundesverfassungsgericht erinnern wir an den Besuch von K13online am 22. Mai 2019. Vor sechs Jahren war das Thema „70 Jahre Grundgesetz“. In der Pressemitteilung Nr. 44/2025 vom 16. Mai 2025 teilt das BVerfG mit: Am Donnerstag, den 22. Mai 2025, findet im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts das 25. Karlsruher Verfassungsgespräch mit dem Thema „40 Jahre Schengen – Vision und Gegenwart“ unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth statt. Veranstalter des Verfassungsgesprächs sind die Stadt Karlsruhe, die Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe, das Karlsruher Forum für Kultur, Recht und Technik, die Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission und der Förderverein Forum Recht. Die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König und der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe Dr. Frank Mentrup sprechen Grußworte. Beim BVerfG sind gegenwärtig zwei Verfassungsbeschwerden anhängig, die sich gegen das sogenannte Puppenverbot(§ 184l StGB) richten. Das BVerfG hat diese Beschwerden angenommen und die Entscheidung für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Rechtsauffassungen mehrerer Sachverständige bei der damaligen Anhörung im Rechtsausschuss ist der § 184l StGB verfassungswidrig. Demnach sind die Erfolgsaussichten für eine positive Entscheidung vorhanden. Die Mainstream-Medien und die gesamte Öffentlichkeit haben diese zwei Verfassungsbeschwerden bisher völlig ignoriert. Spätestens dann, wenn das BVerfG entschieden hat, wird es Berichterstattungen in den Medien geben müssen…

März 13, 2025

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung 2025 an: Zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB (Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild)

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung 2025 an: Zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB (Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild)

Verfassungsbeschwerden gegen das Puppenverbot zur Entscheidung angenommen: Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt 

Der 2. Senat am BVerfG hat die zwei Verfassungsbeschwerden gegen den § 184l StGB zur Entscheidung angenommen. Der Berichterstatter ist BVR Offenloch. Damit wird im Laufe des Jahres 2025 über das am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Gesetz von Puppenverboten(Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) mit einer Begründung entschieden. Die zwei Beschwerdeführer hatten die Verfassungsbeschwerden im Sommer 2022 beim BVerfG eingereicht. Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Schon bei der Anhörung im Rechtsausschuss & Bundestag gab es damals erheblich Kritik von den Sachverständigen. Die Erfolgsaussichten, dass das BVerG diesen Unrechts § 184l StGB für verfassungswidrig erklärt, sind durchaus realistisch. Die Beschwerdeführer gehören dem Projekt „Gegen das Puppenverbot“ an und haben auf ihrer Webseite ausführlich begründet, warum ein solch strafrechtliches Verbot mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. K13online hat sich diesen Ausführungen im Wesentlichen angeschlossen. Erklärt das BVerfG den § 184l StGB für verfassungswidrig, dann muss der gerade erst neu gewählte Bundestag bzw. die neue Bundesregierung aktiv werden. Eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wird auch für mediale Aufmerksamkeit sorgen. Führen die Beschwerden nicht zum gewünschten Erfolg, dann ist der Beschwerdeweg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) eröffnet: Denn gegen Unrecht hilft nur Widerstand….

Januar 24, 2025

AfD Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt: Meine Anzeige gegen die Pädo-Website „Wir sind auch Menschen(WsaM)“ wurde eingestellt

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
AfD Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt: Meine Anzeige gegen die Pädo-Website "Wir sind auch Menschen(WsaM)" wurde eingestellt

STOPPT die AfD: Vanessa Behrendt bezeichnet LTO-Artikel der Rechtsanwältin Dr. Jenny Lederer als „An Widerwärtigkeit nicht zu überbieten“

Die Landtagsabgeordnete in Niedersachsen, Vanessa Behrendt, hetzt bei X(ehm. Twitter) weiterhin gegen das pädophile Projekt „Wir sind auch Menschen(WsaM)“. Fast täglich versprüht SIE ihren Hass gegen Angehörige der sexuellen Minderheit der Pädophilen. Heute hat SIE sich von dem bekannten Rechtspopulisten Peter Weber interviewen lassen, der gleichzeitig auch gegen Transsexuelle & Homosexuelle ins Feld zieht. Das YouTube-Video ist von Menschenverachtung kaum noch zu überbieten. Bei X verkündet Behrendt, dass ihre Strafanzeige gegen das Projekt WsaM von der Staatsanwaltschaft Bielefeld eingestellt wurde. Als Begründung gibt SIE an, dass eine Verharmlosung der Pädophilie keine Strafbarkeit darstellt. K13online kann den Wahrheitsgehalt über die Einstellung nicht prüfen. Behrendt erzählt in dem Video auch etwas über ihre Kleine Anfrage an den Landtag von Niedersachsenen. Demnach hat sich das WsaM-Projekt selbst an den Landtag gewandt, damit deren Gegendarstellung mit in die parlamentarische Antwort des Landtages einfließen kann. Auch diesen Wahrheitsgehalt können wir hier nicht überprüfen. Fakt ist jedoch, dass es diese Kleine Anfrage gibt und der Landtag in Niedersachsen wird darauf reagieren. Behrendt schreibt bei X weiter von einer Pädophilenbewegung in Deutschland. Damit will SIE ganz offensichtlich eine große Gefahr heraufbeschwören, die real nicht existiert. Nach Kenntnis von K13online gibt es eine solche „Pädophilenbewegung“ nicht. Es gibt höchstens eine unorganisierte Pädophilenszene mit unterschiedlichen Projekten, die nur in Einzelfällen kooperieren. Die breite Masse der Pädophilen ist politisch und medial nicht aktiv. Dennoch sollte dem WsaM zugestanden werden, dass es diesem Projekt über die AfD gelungen ist, das Pädophilie-Thema in den niedersächsischen Landtag zu bringen. Die Landesregierung wird sich positionieren müssen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…

Januar 22, 2025

Legal Tribune Online(LTO): Strafbarkeit beim Umgang mit (Kinder-)Sexpuppen – Wenn bloße Fantasien kriminalisiert werden

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Legal Tribune Online(LTO): Strafbarkeit beim Umgang mit (Kinder-)Sexpuppen - Wenn bloße Fantasien kriminalisiert werden

Mitglied im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins(DAV) Dr. Jenny Lederer: „Der Straftatbestand des § 184l StGB ist ein Paradebeispiel für irrationale Kriminalpolitik“

Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) sind zwei anwaltliche Beschwerden(2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22) gegen das strafrechtliche Verbot(§ 184l StGB) von sogenannten „Sex-Puppen“ mit kindlichem Erscheinungsbild anhängig. Das Mitglied im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins(DAV) Dr. Jenny Lederer hat dazu bei Legal Tribune Online(LTO) einen sehr guten Artikel veröffentlichen lassen. Daraus wird mehr als deutlich, dass der am 1. Juli 2021 in Kraft getretene § 184l StGB verfassungswidrig und damit mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Die politische Verantwortung für dieses Unrechtsgesetz liegt bei der damaligen GroKo aus CDU/CSU & SPD. Aber auch die AMPEL-Bundesregierung hat in der endenden Legislaturperiode keine diesbezügliche grundgesetzkonforme Strafrechtsreform vorgenommen. Bei den vorgezogenen Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 bahnt sich erneut eine GroKo an. Die neue Bundesregierung wird sich mit der Entscheidung des BVerfG beschäftigen müssen, wenn die Beschwerden erfolgreich sind. Zusätzlich wird die K13online-Redaktion, unabhängig vom Wahlergebnis, neue Petitionen zum Sexualstrafrecht beim Deutschen Bundestag einreichen. Denn es gibt noch mehr Unrechtsgesetze, die nicht auf eine evidenzbasierte Kriminalpolitik beruhen. Zu den zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot von „Kindersexpuppen“ hat das BVerfG auf K13online-Anfrage am 19. Dezember 2024 mitgeteilt, dass sich die Verfahren weiterhin in Bearbeitung befinden. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.