Pressekodex Ziffer 13: Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse Die Mainstream-Medien und insbesondere die Hetzpresse verstoßen massenweise gegen den Pressekodex des Deutschen Presserates, wenn es um den Themenkomplex der Pädophilie und Kinderpornos etc. geht. Auf seiner letzten Sitzung … Deutscher Presserat: DITHMARSCHE LANDESZEITUNG wegen der Veröffentlichung eines Artikels unter der Überschrift „Pädokriminelle aus U-Haft entlassen“ gerügt weiterlesen
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