Straftatbestand im § 130 StGB erfüllt: „In Bewerbungsrede bezeichnete AfD-Bilge queere Menschen unter anderem als „pädophil“, „gestört“ und „Satansbrut“ Das Amtsgericht Magdeburg hat die nächste AfD-Politikerin gemäß § 130 StGB wegen Volksverhetzung verurteilt. Mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 30Euro(= 2.700Euro) ist Leyla Bilge vorbestraft und erhält einen Eintrag ins Bundeszentralregister(BZR). Die neue schwarz-rote … Pro Justitia: Nächste AfD-Politikerin(Leyla Bilge) ist vom Amtsgericht Magdeburg wegen Volksverhetzung(§ 130 StGB) verurteilt worden weiterlesen
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