Verfasst am 24 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Pädophilie-Projekt „Wir sind auch Menschen“: Toleranzraum für Flyer „Pädophilie ist keine Tat“ ja, aber kein Infostand

Pädophilie-Projekt "Wir sind auch Menschen": Toleranzraum für Flyer "Pädophilie ist keine Tat" ja, aber kein Infostand

Spengener Bürgermeister Bernd Dumcke: „Das Thema Pädophilie sei zu schwer für die Gesellschaft und tendenziell nicht vermittelbar“

Georg Kellmann(caspar-libichei) gehört zu den ganz wenigen Pädophilie-Aktivisten, die sich öffentlich zur sexuellen Identität der Pädophilie bekennen. In den letzten Jahren hat er bereits einer ganzen Reihe von Mainstream-Medien Interviews gegeben und an mehreren TV-Reportagen mitgewirkt. Kellmann gehört einer relativ kleinen Gruppe von Pädophilen an, die sich gegen Stigmatisierung und für Prävention einsetzen. K13online teilt zwar die Zielsetzung der Entstigmatisierung, jedoch bei der Prävention im Sinne einer lebenslangen Enthaltsamkeit sind diese mit uns unvereinbar. Trotzdem erkennen wir den Mut bei seinen Aktivitäten & Öffentlichkeitsarbeit an. In den Ortschaften Enger & Spenge konnte Kellmann den Flyer „Pädophilie ist keine Tat!“ auslegen. Herausgeber dieses Flyers ist das Pädophilie-Projekt „Wir sind auch Menschen“. Am Eröffnungstag von „Toleranzräumen“ kam Kellmann ohne Absprache mit einem Infostand und wollte mit den Flyern über Pädophilie aufklären. Daraufhin sei er gebeten worden, den Stand wieder abzubauen. Es grenzt an ein mediales Wunder, dass dieses Ereignis von der Lokalpresse aufgegriffen wurde. So wird der Spengener Bürgermeister Bernd Dumcke mit den Worten zitiert, das Thema Pädophilie sei „zu schwer für die Gesellschaft“ und „tendenziell nicht vermittelbar“. In einer Stellungnahme erklärt das pädophile Projekt(u.a.): „Diese Entscheidung wirft einige Fragen auf. Die alltägliche Flut stigmatisierender Botschaften und Medienberichte gegen Pädophile zeigt, dass das Thema offenbar nicht zu schwer ist, solange dabei die gängigen Vorurteile bestätigt werden. Werden diese Vorurteile aber durch sachlich korrekte Aufklärung infrage gestellt, die etwa auf die Differenzierung von Pädophilie und Missbrauch hinweist, scheint dies nicht mehr zumutbar zu sein.“  K13online fügt hinzu: Tatsächlich ist es nahezu unmöglich über den Themenkomplex der Pädophilie zu diskutieren, wenn dabei nicht die gängigen Vorurteile bestätigt werden. Hass & Hetze gegen Pädophile ist hingegen problemlos möglich. Völlig ausgeschlossen wird vom gesamten Mainstream eine Diskussion über die tägliche Realität pädosexueller Beziehungen. Dieses TABU soll um jeden Preis aufrecht erhalten bleiben. Mit Flyer & Infostände könnte die desinformierte Öffentlichkeit viel besser über Pädophilie aufgeklärt werden…



Verfasst am 23 Juli 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Trotz Vertragsbruch: K13online schließt außergerichtlichen Vergleich mit dem Ex-Webhoster GoDaddy

Trotz Vertragsbruch: K13online schließt außergerichtlichen Vergleich mit dem Ex-Webhoster GoDaddy

Vergleichsvereinbarung abgeschlossen: Domain krumme13.org wieder im Besitz von K13online * GoDaddy bezahlt die Gerichtskosten für die zwei Mahnverfahren

Der Ex-Webhoster GoDaddy hatte die früheren Webseiten(heute Archiv) von K13online unter Vertragsbruch am 12. Januar 2024 offline gestellt und den Zugang in das Kundenkonto gesperrt. Der Hauptsitz in den USA(Verursacher) und die deutsche GoDaddy GmbH hatte über Wochen nicht auf unsere Mahnungen zur Einhaltung des Hostingvertrages reagiert. In der Folge hatte das Amtsgericht Stuttgart zwei Mahnbescheide an die GmbH in Köln erlassen und zugestellt. Es wurden Strafanzeigen gegen GoDaddy beim FBI in den USA und der Staatsanwaltschaft Köln erstattet. Erst danach meldete sich die anwaltliche Vertretung der Kölner GmbH bei K13online und bot einen außergerichtlichen Vergleich an. Zu spät für die Herausgabe eines aktuellen Backups, denn die alten Datenbanken waren bereits gelöscht worden. Der Neustart mit dem neuen K13online-Weblog begann am 1. Mai 2024. Für den neuen Webhoster hat die Presse- und Meinungsfreiheit höchste Priorität. Die Vergleichsvereinbarung mit dem Ex-Webhoster GoDaddy beinhaltet auch die Domain krumme13.org, die beim neuen Registrar eingetroffen ist und nun eingerichtet wird. Im Gegenzug wurden die zwei Strafanzeigen in den USA & Deutschland zurückgenommen. GoDaddy hat sich weiter verpflichtet, die Gerichtskosten über die zwei Mahnbescheide zu bezahlen. Im Anschluss wird K13online das Mahngericht über die Beendigung dieser Mahnverfahren informieren, sodass es zu keiner Klage vor einem Kölner Zivilgericht kommen wird. Das vertragswidrige Verhalten von GoDaddy war ein krimineller Angriff auf die freie Meinungs- und Pressefreiheit, die sowohl im Grundgesetz als auch in der EU-Grundrechtechara verankert ist. Diese europäischen Grundrechte wurden am Hauptsitz von GoDaddy in den USA gebrochen. Es steht außer Frage, dass K13online diese zivilrechtliche Zensur eines amerikanischen Unternehmens auf das Schärfste verurteilt. Auch in Deutschland würden wir die Einschränkung von Grund- und Menschenrechten niemals akzeptieren. Mit diesem News schließen wir die Berichterstattung in diese Sache ab… 



Verfasst am 22 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Zum 6. Jahrestag 2024: K13online(Dieter Gieseking) gab 2018 ein Interview im RTL-Studio Hessen zum Thema der Pädophilie

Zum 6. Jahrestag 2024: K13online(Dieter Gieseking) gab 2018 ein Interview im RTL-Studio Hessen zum Thema der Pädophilie

Geplanter Sendebeitrag sollte bei RTL-Aktuell & RTL-Nachtjournal ausgestraht werden: Deutsche Version mit englischen Untertiteln als Audio bei FST(Free Speech Tube) verfügbar

Erstmals seid dem Bestehen(2003) von K13online wurde der Inhaber Dieter Gieseking zu einem Interview in ein TV-Studio eingeladen. Die Dreharbeiten für einen Sendebeitrag fanden am 12. Juli 2018 im RTL-Studio in Frankfurt statt. Das Interview mit dem RTL-Reporter dauerte rund zwei Stunden und liegt hier im Original als MP4-Datei vor. Aus diesem Filmmaterial wurde ein Sendebeitrag von neun Minuten für RTL-Aktuell & RTL-Nachtjournal produziert, der hier ebenfalls vorliegt. In dem TV-Beitrag kommt auch der Leiter des Präventionsnetzwerkes „Kein Täter werden/KTW“ zu Wort und darf seine Wahrnehmungsverzerrungen kundtun. Dieses Interview wurde von RTL-Reportern in Berlin geführt. Der hessische RTL-Reporter reichte den fertigen Nachrichtenbeitrag beim Nachtjournal ein. Seit nunmehr sechs Jahren wurden die Pro- und Contra Interviews nicht ausgestrahlt. Es gibt Reporter & Journalisten der Mainstream-Medien, die zu einer objektiven Berichterstattung zum Themenkomplex der Pädophilie/Pädosexualität bereit sind. Jedoch war die Chefredaktion von RTL-Aktuell & RTL-Nachtjournal nicht bereit gewesen, die Interviews zu senden. Die Inhalte dieses Sendebeitrages sind aber zeitlos und können jederzeit bei RTL ausgestrahlt werden. Aus dem gesamten Filmmaterial können sogar ganz neue Sendungen produziert werden. Bei FST(Free Speech Tube) ist eine deutsche Version mit englischen Untertitel als Audio verfügbar. Wir erinnern am 12. Juli 2024 an den 6. Jahrestag der Dreharbeiten im RTL-Studie in Frankurt. Und stellen die Frage, wann die Zeit reif sein wird, die Interviews einem breitem Publikum zu präsentieren. Alle Mainstream-Medien sind aufgefordert, der sexuellen Minderheit der Pädophilen & Pädosexuellen eine Stimme zu geben…. 



Verfasst am 21 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Off-Topic Bilder- und Videogalerie: Lichterfest 2024 im Pforzheimer Enzauenpark

Off-Topic Bilder- und Videogalerie: Lichterfest 2024 im Pforzheimer Enzauenpark

ALLE Jahre wieder: WIR sind mitten unter EUCH

Wie in jedem Jahr waren wir wieder auf dem Pforzheimer Lichterfest im Enzauenpark. Es ist zur Tradition geworden, vom Besuch der Veranstaltung eine schöne Bildergalerie & Videos mitzubringen. WIR sind mitten unter Euch, so lautet denn auch im Jahr 2024 unser Motto. Auch mit diesem Off-Topic-News möchten wir zum Ausdruck bringen, dass wir uns nicht auf unsere sexuelle Identität reduzieren lassen. Wir freuen uns auf das nächste Lichterfest im Jahre 2025…



Verfasst am 18 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Kinderfotograf Achim Lippoth: Bundesgerichtshof(BGH) hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft fünf Freisprüche nach § 176 ff StGB aufgehoben

Kinderfotograf Achim Lippoth: Bundesgerichtshof(BGH) hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft fünf Freisprüche nach § 176 ff StGB aufgehoben

Gesamtes Verfahren muss vor einem anderen Landgericht in Köln neu aufgerollt werden: Alle Kindermodels & Zeugen müssen erneut vor Gericht aussagen

Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil des Landgerichtes vom 28. September 2022 Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt. Damals wurde der international bekannte und renommierte Kinderfotograf Achim Lippoth in vier Fällen gemäß § 176 ff. StGB zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und 10 Monaten verurteilt. Die erfolgreiche Revison der Staatsanwaltschaft führt jetzt dazu, dass das gesamte Verfahren mit einer komplett neuen Beweisaufnahme vor einem anderen Landgericht durchgeführt werden muss. Alle Kindermodels, die mit Lippoth zu Fotoaufnahmen auf den Malediven & Philippien etc. waren, müssen vor Gericht erneut aussagen. Ein weitere Mammutprozess kündigt sich damit an. Schon 2022 wurde die berufliche und private Existenz von Lippoth zerstört, die zu einer Strafmilderung geführt hatte. Ein neuer Medienrummel ist zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft will fünf weitere Fälle verurteilen lassen. Damit würde sich das Strafmaß massiv erhöhen. In der 1. Instanz war das Landgericht der Rechtsauffassung gewesen, dass sich diese fünf Fälle nicht beweisen lassen. Es sprach Lippoth in insgesamt 12 Fällen frei. In lediglich vier Fällen soll es zwischen Lippoth & den Jungenmodels zu sexuellen Erlebnissen gekommen sein. Auch diese Jungs, die heute alle Erwachsene sind, werden an einem noch nicht bekannten Termin vor Gericht als Zeugen geladen werden. Im Jahre 2022 waren 28 Verhandlungstag angesetzt worden. Nach der damaligen Urteilsverkündung wurde Lippoth nach 15 Monaten U-Haft freigelassen und dürfte sich auch weiterhin in Freiheit befinden. Leider ist es K13online bisher nicht gelungen, mit dem Kinderfotografen in Kontakt zu treten. Einige seiner früheren und völlig legalen Bildbände(Kinder vor der Kamera – POJKART – ISBN 3-924616-24-8) liegen uns jedoch vor. Die Fotoaufnahmen sind Zeugnis seines künstlerischen Schaffens schöner Knaben… 



Verfasst am 17 Juli 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Berliner Landesregierung(CDU & SPD) startet Bundesratsinitiative: Sexuelle und geschlechtliche Identität im Grundgesetz schützen

Berliner Landesregierung(CDU & SPD) startet Bundesratsinitiative: Sexuelle und geschlechtliche Identität im Grundgesetz schützen

K13online-Petition beinhaltet auch die Pädophilie als sexuelle Identität ins Grundgesetz: Beschlussempfehlung an den Bundestag erst nach der parlamentarischen Sommerpause

Die Berliner Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative gestartet, die mit sexuelle und geschlechtliche Identität ins Grundgesetz über die Ampel-Bundesregierung hinausgeht: Der Entwurf sieht vor, dass Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes ergänzt wird. Bislang heißt es darin: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Nach „wegen seines Geschlechtes“ soll das Grundgesetz um die fünf Worte „seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität“ ergänzt werden. In einer K13online-Petition, die am 14. Februar 2021 beim Bundestag eingereicht wurde, wird darüber hinaus gefordert, dass auch die Pädophilie als sexuelle Identität im Grundgesetz geschützt werden muss. Der Petitionsdienst hat am 23. Januar 2024 mitgeteilt, dass über unsere Petition in einer der nächsten Sitzungen eine Beschlussempfehlung ergehen soll. Inzwischen hat die parlamentarische Sommerpause begonnen und die K13-Petition stand nicht auf der Tagesordnung des Bundestages. Mit Stand von heute steht die Petition auch (noch) nicht auf der Tagesordnung im September 2024. Der Petitionsausschuss lässt sich inzwischen über drei Jahre Zeit mit seiner Beschlussempfehlung an den Bundestag. Damit wird im Ausschuss noch immer über das Pädophilie-Thema debattiert. Unabhängig vom Sexualstrafrecht, welches dazu nicht zwingend geändert werden muss, hat auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen einen Anspruch, im Grundgesetz geschützt zu werden. Würde bei der sexuellen Identität die Pädophilie ausgeschlossen werden, dann wird dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein. Jeder Pädophile, der sich dann in seinen Grundrechten verletzt sieht, kann dann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einlegen. K13online wird dann jeden Beschwerdeführer beim BVerfG tatkräftig unterstützen…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.