Verfasst am 20 September 2024 von Dieter Gieseking    

Landtagswahlen in Brandenburg am 22. September 2024: Neuauflage der Kenia-Koalition erscheint unwahrscheinlich

Landtagswahlen in Brandenburg am 22. September 2024: Neuauflage der Kenia-Koalition erscheint unwahrscheinlich

STOPPT die AfD – Mein Herz schlägt gegen RECHTS: Die LINKE und die GRÜNEN könnten die 5% Hürde nicht schaffen * BSW liegt in den Meinungsumfragen bei 13% 

Bei den Landtagswahlen in Brandenburg.könnte es nach den Wahlen in Sachsen und Thüringen auch in diesem Bundesland einen Rechtsruck geben. Die AfD liegt nach letzten Meinungsumfragen knapp vor der SPD. Eine Neuauflage der rot-schwarz-grünen Kenia-Koalition erscheint unwahrscheinlich. Die LINKE und die GRÜNEN könnten die 5% Hürde nicht schaffen. Es sei denn, dass diese Parteien mindestens ein Direktmandat erreichen werden. Mehr als tragisch wird das Wahlergebnis für die FDP ausfallen. Das Bündnis Sarah Wagenknecht(BSW) könnte als neue Partei aus dem Stand 13% erreichen. Im neuen Brandenburger Landtag wird es zwar auch keine Regierungskoalition mit der AfD geben, aber diese rechtsextremistische Partei könnte stärkste Kraft werden: STOPPT die AfD – Mein Herz schlägt gegen RECHTS! Das Sexualstrafrecht liegt beim Bundesgesetzgeber der AMPEL-Regierung. Allerdings können die Bundesländer Gesetze in den Bundesrat einbringen. Polizei & Staatsanwaltschaft & Strafvollzug ist Ländersache und liegen politisch bei den Innenministerien. Die Amts- Land- und Oberlandesgerichte beim Justizministerium der Bundesländer. Hingegen liegt das Bundeskriminalamt(BKA), der Bundesgerichtshof(BGH) und das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) politisch beim Deutschen Bundestag und damit beim Bundesjustizministerium bzw. Bundesinnenministerium. Bei der Pädophilie & Pädosexualität liegen die politischen Zuständigkeiten zwar überwiegend auf Bundesebene, jedoch finden auch in den Landtagen/Landesregierung politische Debatten zu diesen Themenkomplexen statt. Pädophile bzw. pädosexuelle Bürger/Innen sollten sich deshalb auch an den Landtagswahlen in Brandenburg beteiligen. Auch die sexuelle Minderheit der Pädophilien/Pädosexuellen kann einen Beitrag dazu leisten, einen Wahlsieg der AfD zu verhindern… 



Verfasst am 19 September 2024 von Dieter Gieseking    

Im Namen des Gesetzgebers: Amtsgericht Pforzheim verurteilt einen 74-jährigen Mann wegen Kuss an 11-jährigem Mädchen

Im Namen des Gesetzgebers: Amtsgericht Pforzheim verurteilt einen 74-jährigen Mann wegen Kuss an 11-jährigem Mädchen

Unrecht im Namen des Gesetzgebers & Amtsrichterin Gauß: Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung ist unverhältnismäßig

Das Amtsgericht Pforzheim hat einen 74-jährigen Mann wegen einem vom 11-jährigen Mädchen nicht gewollten Kuss zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. K13online war bei dieser Gerichtverhandlung nicht LIVE dabei, sodass wir uns lediglich auf den Artikel bei PZ-News beziehen können. Demnach soll der Mann dem Mädchen laut Staatsanwaltschaft einen Kuss auf den Mund gegeben haben und nicht auf die Wangen, wie der Angeklagte behauptete. Der Gesetzgeber sieht darin gemäß § 176 StGB einen sexuellen Missbrauch von Kindern, wobei die Mindeststrafe bei einem Jahr liegt. Amtsrichterin Gauß ist zwei Monate darüber hinaus gegangen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil die notwendige Erheblichkeit der “sexuellen Handlung” nicht vorliege. Der Gesetzgeber lässt den Gerichten beim Verbrechtsstraftatbestand von einem Jahr nicht die Möglichkeit, solche Verfahren einzustellen oder lediglich einen Strafbefehl/Geldstrafe zu verhängen. Dennoch hätte die Richterin Gauß das Mindeststrafmaß von einen Jahr anwenden können. Das primäre Unrecht liegt jedoch beim Gesetzgeber mit seinen verrückten Gesetzen: Gegen Unrecht hilft nur Widerstand! PZ-News schreibt in der Überschrift von einem Zungenkuss, jedoch geht dies aus dem Inhalt des Artikels nicht hervor. Wäre es um einen Zungenkuss gegangen, den der Gesetzgeber im § 176c Abs. 2 Nr 2a StGB als Straftatbestand “mit dem Eindringen in den Körper” bezeichnet, dann liegt die Mindeststrafe bei zwei Jahren Knast, weil eine Bewährungsstrafe nicht mehr möglich ist. Der Gesetzgeber zeichnet den gesamten Grundtatbestand im § 176c StGB als “schweren sexuellen Missbrauch von Kindern”. Weder ein Kuss auf die Wange oder ein Kuss auf den Mund oder ein Zungenkuss kann so erheblich sein, dass eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr der “Tat” und “Schuld” angemessen ist. Wenn ein vom Kind nicht gewollter Kuss überhaupt strafbar sein soll, dann muss der Gesetzgeber den Gerichten die Möglichkeit eines geringen Strafmaßes wie einem Strafbefehl bzw. Geldstrafe einräumen. K13online wird in absehbarer Zeit eine weitere Petition zum Sexualstrafrecht beim Bundestag einreichen. Diese politische Eingabe wird bei openPetition zur Mitzeichnung bereitgestellt werden…



Verfasst am 18 September 2024 von Dieter Gieseking    

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle: Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig und nichtig

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle: Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig und nichtig

Verfassungswidrigkeiten: Ortung von Mobilfunkendgeräten & Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter & Übermittlungen an Strafverfolgungsbehörden etc.

Wenn das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) ein Verfassungsschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig und nichtig erklärt, dann wird mehr als deutlich, was die jeweiligen Regierungen von den Grundrechten hält: NICHTS! Im Bundesland Hessen regiert eine schwarz-rote Landesregierung unter der Führung der CDU. Laut Pressemitteilung an K13online hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil sie gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung verstoßen. Von den folgenden Verfassungswidrigkeiten sind auch Pädophile/Pädosexuelle betroffen: Ortung von Mobilfunkendgeräten & Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter & Übermittlungen an Strafverfolgungsbehörden etc.! Die hessische Landesregierung, GroKo aus CDU & SPD, ist seit Anfang dieses Jahres besonders dadurch negativ aufgefallen, Anträge & Gesetzentwürfe in den Bundesrat einzubringen, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. In keinem anderen Bundesland wurden in den letzten Monaten so viele Kinderporno-Razzien durchgeführt, wie in Hessen. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) war zwar bei den letzten Landtagswahlen kläglich gescheitert, aber Ihr politischer Einfluss scheint ungebrochen: #NoGroKo & Nie wieder CDU in Hessen…



Verfasst am 17 September 2024 von Dieter Gieseking    

K13online-Petition im Deutschen Bundestag: Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses am 26. September 2024

K13online-Petition im Deutschen Bundestag: Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses am 26. September 2024

Sexuelle Identität in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz(GG): K13online fordert Diskriminierungsverbot von Schwulen & Lesben UND Pädophilen in der Verfassung

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 11. September 2024 eine Beschlussempfehlung(Drucksache 20/12841) abgegeben. Über die K13online-Petition(Pet- 4-19-07-103-044636) wird unter Beschlussempfehlung 4(Lfd. Nr. 34) am 26. September 2024 abgestimmt. Die Abstimmung zur Sammelübersicht 641 wird LIVE im Parlaments-TV übertragen. Der TOP 38 soll um 14:25 Uhr stattfinden. Die Petition “sexuelle Identität in Art. 3 Abs. 3 GG” wurde im April 2021 beim Bundestag eingereicht. Bei openPetition gab es 37 Mitzeichner/Unterstützer. Der Petent Dieter Gieseking(69) hatte die Petition sexuelle Identität und Kinderrechte zusammen eingereicht. Der Petitionsdienst hatte diese wegen unterschiedlicher Themen getrennt. Die K13online-Petition Kinderrechte in Artikel 6 GG wurde am 19. Oktober 2023 vom Deutschen Bundestag angenommen(Sammelliste) und an das Bundesjustizministerium & Bundesfamilienministerium überwiesen sowie allen Fraktionen zur Kenntnis gegeben. Die Annahme der Petition Kinderrechte hatte in den Folgemonaten bei diversen Internetmedien für einen großen Wirbel gesorgt. Im Rückblick werden wir über diese mediale Hetze in absehbarer Zeit gesondert berichten. Nach der Abstimmung über die Petition sexuelle Identität wird der Petent eine schriftliche Begründung von der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Bundestages erhalten. K13online wird dazu eine ausführliche Stellungnahme abgeben. Nach Abschluss dieses Petitionsverfahrens kündigen wir schon jetzt weitere Petitionen zu themenrelevante Gebiete an. Das Thema der Pädophilie/Pädosexualität muss ständig in der politischen Debatte sein. Denn die Grund- und Menschenrechte dieser sexuellen Minderheit werden immer mehr eingeschränkt. Der politische Kampf auf Akzeptanz & Anerkennung wird niemals enden. Die neue Generation von pädophil-liebenden Menschen wächst gerade heran…(Update)



Verfasst am 15 September 2024 von Dieter Gieseking    

Der Pedo-Schneeball rollt weiter: Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und der Polizei Hannover dauern an

Der Pedo-Schneeball rollt weiter: Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und der Polizei Hannover dauern an

12-jähriger Junge war LIVE dabei: Traumatisches Erlebnis bei der Durchsuchung & Festnahme eines Betroffenen

In der Folge einer Kinderporno-Razzia im April 2024 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und die Polizei Hannover erneut Hausdurchsuchungen & Festnahmen bei sieben Betroffenen durchführen lassen. Das Pedo-Schneeballsystem rollt weiter. WARNUNG: Das gesamte soziale Umfeld der sieben Betroffenen muss mit polizeilichen Ermittlungen & Hausdurchsuchungen & Festnahmen etc. rechnen. Presseportal Zitate: “Schon jetzt ist absehbar, dass mit der Aufdeckung der ebenso umfassenden wie langjährigen Netzwerk- und Bandenstrukturen, sowie der Abschaltung der von der Szene selbst als “Deutsches Pädophilen Forum” bezeichneten Anbahnungsplattform ein schwerer Schlag gegen die Pädokriminalität gelungen ist.”  Abgesehen davon, dass es keine “Pädokriminalität gibt, weil es auch keine Homo- oder Heterokriminalität gibt, war K13online die Bezeichnung eines “Deutschen Pädophilen Forums” nicht bekannt. Alle öffentlichen Foren von Pädophilen/Pädosexuellen sind weiterhin verfügbar. Laut Presseportal war bei einer Hausdurchsuchung & Festnahme eines Betroffenen ein 12-jähriger Junge in der Wohnung anwesend. Ohne einen konkreten Nachweis wird dem Betroffenen ein sexueller Missbrauch des Jungen unterstellt. Aus der Pressemitteilung geht nicht hervor, ob der Junge bei der Polizei eine solche Aussage gemacht hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Junge bei dem Betroffenen ganz einfach zu Besuch war, wird nicht in Betracht gezogen. Schon jetzt dürfte jedoch feststehen, dass die Durchsuchung & Festnahme dieses Betroffenen zu einem traumatischen Erlebnis des Jungen geführt hat. Erneut wird deutlich, dass bei solchen polizeilichen Maßnahmen keine Rücksicht auf anwesende Kinder genommen wird. Der psychische Schaden an dem Jungen ist entstanden. Zumindest hätten die Polizeibeamten warten können und müssen, bis der Junge die Wohnung wieder verlassen hätte. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Gefahr im Verzug vorlag, gab es laut Pressemitteilung nicht. Der Durchsuchungsbeschluss wurde ohne vorherige Prüfung auf Anwesenheit von Kindern durchgeführt. Eine solche Gleichgültigkeit offenbart ein polizeiliches Verhalten, welches von K13online auf das Schärfste verurteilt wird. Mehrere Mainstream-Medien berichten übereinstimmt, dass die Eltern des Jungen über den Besuch bei dem Betroffenen informiert waren. Daraus kann geschlossen werden, dass durch die Festnahme des Betroffenen eine freundschaftliche Beziehung zerstört wurde. Denn kein Junge begibt sich freiwillig zu Besuch bei einem Pädophilen/Pädosexuellen, wenn er dort sexuelle Gewalttaten erwarten muss…



Verfasst am 14 September 2024 von Dieter Gieseking    

Einer von weltweit über 400 Tausend: BOYSTOWN-Administrator Andreas G. gibt NDR-Panorama(ARD) ein Interview in der JVA Frankfurt

Einer von weltweit über 400 Tausend: BOYSTOWN-Administrator Andreas G. gibt NDR-Panorama(ARD) ein Interview in der JVA Frankfurt

Revision beim Bundesgerichshof(BGH): Urteil von zehneinhalb Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung(SV) noch nicht rechtskräftig

Das ein Mainstream-Medium mit einem wegen Kinderpornos Verurteilten ein Interview führt kommt nicht jeden Tag vor.  Andreas G., der sich seit 2022 in der JVA Frankfurt a. M. befindet, hat den Reportern von NDR-Panorama ein Interview gegeben. Der Administrator von BOYSTOWN wurde damals zu zehneinhalb Jahren Freiheitstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung(SV) verurteilt. Andreas G. hat gegen die Höhe des Strafmaßes und die SV Revision beim BGH eingelegt, worüber noch nicht entschieden wurde.  K13online hat über diesen Prozess in fünf Online-News berichtet, die allerdings nur noch als ausgedruckte Printversionen verfügbar sind. Die ARD sendet das Interview mit nachgesprochener Stimme, sodass die Authenzität von Andreas G. nicht erkennbar wird. Die Reportage von Panorama beinhaltet das übliche Konzept einer völlig einseitigen Berichterstattung. Die NDR-Reporter lassen auch ein erwachsenes Missbrauchsopfer in der Kindheit zu Wort kommen. Damit soll der total falsche Eindruck entstehen, dass es bei BOYSTOWN nur um Bilder & Videos gegangen ist, die tatsächliche sexuelle Gewalt an Kindern zeigen. Die Reporter Robert Bongen und Daniel Moßbrucker verzerren damit die Realität auf äußerst unseriöse Art & Weise.  K13online verurteilt einen solchen “Journalismus” auf das Schärfste!  Zur Unterstützung des fatalen Sendekonzeptes haben sich die Reporter die damalige Staatsanwältin mit ins Boot geholt. Fragwürdig ist auch die Behauptung des NDR-Moderators, dass Andreas G. alle Passwörter sofort und freiwillig herausgegeben haben soll. Es widerspricht jeder Logik, denn dann hätte er nichts verschlüsseln müssen. Der Verdacht besteht, dass diese Behauptung nur deshalb aufgestellt wurde, um Andreas G. als “Verräter” zu brandmarken. Ganz offensichtlich verfügt Andreas G. über keinerlei Erfahrungswerte im Umgang mit den manipulierten Mainstream-Medien, die Ihn im Kontext des Missbrauchsopfers & der Staatsanwältin für ihre eigennützigen Zwecke schamlos missbraucht haben. Dieses News wurde an die Panorama-Redaktion gesandt. Die Reporter erhalten hiermit die Möglichkeit einer öffentlichen Stellungnahme… 



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.