Beschwerden beim BVerfG sind vorprogrammiert: Provider sollen künftig per Gesetz verpflichtet werden, IP-Adressen von deutschen Internetanschlüssen ohne konkreten Anfangsverdacht drei Monate lang zu speichern Das Kabinett der Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung der IP-Adressen beschlossen. Mehrfach waren in den letzten 20 Jahren solche Gesetzesvorhaben durch das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) und den Europäischen Gerichtshof(EuGH) gescheitert. Abgesehen … Seit 20 Jahren gescheitert: Bundeskabinett(CDU/CSU & SPD) hat anlasslose Speicherung von IP-Adressen aller Bundesbürger im Internet beschlossen weiterlesen
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