Das Petitionsverfahren “Sexuelle Identität ins Grundgesetz(GG)” ist abgeschlossen: K13online wartet nun auf die schriftliche Begründung vom Petitionsausschuss
Der Deutsche Bundestag hat heute über die K13online-Petition(Pet-4-19-07-103-044636) abgestimmt. Die Bundestagssitzung wurde von der Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt(GRÜNE) geleitet. Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, das Verfahren abzuschließen, wurde von allen anwesenden Bundestagsfraktionen angenommen. Das BSW war nicht anwesend. Mit dieser Bundestagsabstimmung gelangt die Petition zwar nicht in die Ausschüsse zu weiteren Beratungen. Jedoch haben alle Bundestagsabgeordnete die Möglichkeit von den Petitionsinhalten Kenntnis zu nehmen. Der Petent Dieter Gieseking fordert in der Petition mit seinen Mitzeichnern/Innen, dass neben den Homosexuellen auch die Pädophilen als Merkmal in Artikel 3 Abs. 3 GG aufgenommen werden. Nicht nur Schwule & Lesben müssen vor Diskriminierung geschützt werden, sondern auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen. Ein solches Diskriminierungsverbot im Grundgesetz ist hinsichtlich einer pädophilen Identiät unabhängig vom Sexualstrafrecht. Die Pädophilie ist eine sexuelle Neigung/Orientierung/Identität und nicht gleichzusetzen mit dem § 176 ff. StGB. Im Petitionsausschuss befinden sich weitere Petitionen, die die Pädophilie bei der sexuellen Identität nicht mit einschließen wollen. Mit Stand von heute gibt es auch für diese Petitionen (noch) keine politischen 2/3 Mehrheiten im Bundestag & Bundesrat. Im Koalitionsvertrag der AMPEL-Bundesregierung wurde dies zwar vereinbart, aber dazu wäre die CDU/CSU-Fraktion notwendig, die sich jedoch weiterhin verweigert. K13online wartet nun mit Spannung auf die schriftliche Begründung mit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Schon jetzt kann festgehalten werden, dass diese Forderungen bestehen und auch weiterhin eingefordert werden. Ohne diese Petition würde es keine politischen Forderungen geben, das diesbezügliche Grundgesetz zu ändern….
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-de-abschliessende-beratungen-1017622
https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012841.pdf
K13online-Petition im Deutschen Bundestag: Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses am 26. September 2024
[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 17 September 2024 ]
Sexuelle Identität in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz(GG): K13online fordert Diskriminierungsverbot von Schwulen & Lesben UND Pädophilen in der Verfassung
Zur Komplettierung und besseren Übersicht möchte ich hier meinen Kommentar bei MIMIKAMA nochmals posten:
Natürlich geht es bei der Petition nicht um die Legalisierung von Kindesmißbrauch! Es geht aber beim Einsatz für die Kinderrechte auch nicht darum, Ihnen Rechte zuzugestehen, die gar nicht auf Ihrem Horizont auftauchen und dann indirekt den Anschein erwecken, als wolle man mit dem Einsatz für Kinderrechte quasi indirekt doch den Freiraum für Pädophile schaffen. Um die geht es nämlich gar nicht! Pädophilie ist der sexuelle Kontakt mit Vorpubertären, so wie es auch klar im ICD 11 definiert wird. Da es ja quasi um die Rechte von pubertären Jugendlichen geht – und hier sollten die biologischen natürlichen Fakten maßgebend sein und keine inkompetente Grenzziehung durch den Gesetzgeber mit seinem willkürlichen verlogenen Schutzalter von 14 Jahren – , ist der Begriff Pädophilie in höchstem Maße kontraproduktiv und inadäquat! Leider hat er sich in den Köpfen bis in die wissenschaftliche Fachliteratur dermaßen festgesetzt, daß es fast schon einem Windmühlengefecht à la Don Qichotte gleichkommt, hier die überfällige Bewußtseinsveränderung zu schaffen. In der Öffentlichkeit wird – eigentlich konsequenterweise – bei Pädophilie eine Grenzziehung zwischen pubertären Jugendlichen und Kleinkindern nicht mehr erkennbar. Daß dann die Gemüter hochkochen, sollte eigentlich allmählich mal klar werden!
Eigentlich ist es unverständlich, warum man sich auf diese Art und Weise selber Knüppel in den Weg schmeißt. Der Erfolg für die längst überfällige Korrektur der Gesetzgebung wird so wieder mit völlig unnötigen Problemen belastet und fast schon blockiert. Auch die überflüssige Unterscheidung von pubertär und früpubertär gehört hierher. Man kann nicht ein bißchen schwanger sein. Es bleibt fraglich, ob die abschließende – ich glaube erforderliche – 2\3 Mehrheit im Bundestag aufgrund dieser selbstproduzierten Unklarheiten zustande kommen wird. Schade, damit ist womöglich eine weitere Chance vertan, jungen Menschen endlich den Freiraum zu schaffen, der ihnen bisher von einer Repression aus längst vergangen geglaubten Zeiten vorenthalten wird.
. Hallo gast. Es ist leicht jemanden eine Mizzzzzzbrauchsverharmlosung zu unterstellen, wenn man einfach mit der Masse mitläuft. Das hat nichts mit Fortschritt zu tuhen. Durch solche Aussagen bewegen wir uns zurück in die Steinzeit. Die Lösung wird sein dass die Pädophilen ohne ein Kompromiss ihre Recht durchzusetzen. Und danach geht es der Jugend auch besser. Und es rückt schon näher. Und man Kann man es nennen wie man es will. Ob es passt oder nicht
Schöne Grüße der kenny auf der Hüpfburg
Zum Kommentar von “Gast”
Die jetzige “moderne” “aufgeklärte Gesellschaft” strotzt nur so von allen möglichen Versuchen der Zerstörung der göttlichen Schöpfungsordnung. Aus gerechnet die für moralische Maßstäbe heranzuziehen, speziell im Bereich Liebe, kann nur als absoluter Witz bezeichnet werden. In Sachen Umweltzerstörung, Kriegstreiberei, Massen- und Völkermord, abgesehen von satanischer Ausbeutung speziell von Kindern (jedes Jahr verschwinden weltweit Millionen von Kindern, siehe Epstein in den USA) mag sie ja kompetent sein, aber von den wirklichen Grundlagen des menschlichen Zusammenlebens hat sie sich auf geradezu apokalyptische Art und Weise entfernt.
Gott-sei-Dank! erleben wir gerade die Endzeit dieses vermaledeiten Kali Yugas. Die Transformation zur 5D unterläuft keine “Schutzmechanismen” einer “aufgeklärten Gesellschaft”, sondern findet zu den schöpfungsgemäßen Grundlagen speziell der Liebe zurück, und die sind mit Sicherheit differenzierter als die engen von einer “aufgeklärten Gesellschaft” aufgestellten engen Rahmenbedigungen…
Zum Schutz von Jugendlichen gehört auch der Schutz von deren Rechten.
Gehen wir das Thema mal von der anderen Seite an.
Im allgemeinen wird bei einer Beziehung eines – sagen wir mal 12jährigen – mit einem Erwachsenen davon ausgegangen, daß sich der Ältere quasi hinterhältig an seine junge Beute gerangeschlichen hat, um diese dann mit allen möglichen Tricks seinen egozentrischen libidinösen Wünschen gefügig zu machen. Typischer Fall von illegitimem Übergriff.
Das Gegenteil ist wahr. Ein 12jähriger verliebt sich – und davon muß bei einer Beziehung ausgegangen werden – wohl kaum in einen Tattergreis, sondern eher in einen sportlichen intelligenten Menschen, zu dem er aufblicken kann, der ihm Vorbild ist und natürlich auch so etwas wie Schutz darstellt. In einem Sportverein kann man sich das vielleicht ganz gut vorstellen. Und natürlich – wenn er mutig genug ist und sich nicht von falschen Vorstellungen von außen irritieren läßt – ist er auch stolz auf so einen Freund und läßt sich vielleicht sogar neidvoll bewundern.
Wie sieht es im Inneren eines solchen Jungen aus? Könnte man ihn als glücklich bezeichnen? Durchaus! Nicht zuletzt und natürlich auch, weil seine erwachte Sexualität eine bereichernde Ausdrucksmöglichkeit gefunden hat, zu der – und genau so ist das in den allermeisten Fällen – er und nicht wie landläufig irrigerweise angenommen wird, der Ältere die Initiative ergriffen hat!
Man stelle sich vor, es käme jetzt jemand daher und würde sagen: Du bist doch noch viel zu jung für eine solche Beziehung und die große Gefahr besteht, daß Du vollkommen ausgenutzt und “mißbraucht” wirst. Die Antwort wäre vermutlich zuerst einmal Unverständnis wegen solch irriger und krankhafter Vorstellungen, gepaart mit Wut angesichts solcher Minderbewertung und des Angriffes auf sein durch diese Freundschaft enorm gestiegenes Selbstbewußtsein. Sollte von diesem Jemand eine echte Gefahr für seine Freundschaft ausgehen, käme es in der Folge sicher zu Gefühlen wie Vernichtungswille, im Extremfall sogar zu suizidalen Gedanken (z.B. wie in dem verfilmten Roman von Roger Peyrefitte “Heimliche Freundschaften”, bzw. dem ebenfalls verfilmten Roman von Alexander Ziegler “Die Konsequenz” – wobei es hier um einen etwas älteren Jugendlichen geht). Wenn er könnte, würde dieser Jemand womöglich unter den Radieschen landen und im günstigsten Fall auf den Mond geschossen werden. Wie empfindet also ein Junge solch eine Aufdringlichkeit? Als Übergriff! Da haben wir den vielzitierten Übergriff! Nicht durch seinen Freund, sondern bei solch anmaßender Besserwisserei, wie sie eben leider Gottes auch seitens des Gesetzgebers unter dem Aspekt des “Schutzalters” passiert!
Empfehlenswerte Literatur diesbezüglich z.B.:
Michael Tanges, Und keiner hört mir zu
Wolf Vogel, Heimliche Liebe
Roeland Kerbosch, Der verlorene Soldat (Film)
Ivan Noel, Wo warst Du? (Film, in dem ein 13jähriger seinen untreuen Freund zum Krüppel schießt)
Um sich ein Bild über die Liebesfähigkeit junger Menschen mit erwachter Sexualität zu machen, beachte man nicht zuletzt die international sehr geschätzten und geehrten Filme wie Close, Young Hearts und Monster.
Torsten C. Fischer, Guter Junge (Film)
Speziell dieser Film mit Sandro Lohmann als 12jährigem, der einen 15jährigen liebt, beschreibt auf dramatische Weise, was passieren kann, wenn Erwachsene glauben, jüngere Menschen bevormunden zu müssen und eine gegenseitig bereichernde Freundschaft brutal beenden: der Ältere wird in eine kriminelle Beziehungslosigkeit hineingetrieben und landet im Knast: Erfolgreiche Praktizierung des Schutzalters…?
Dein Beitrag wirft zahlreiche problematische und ethisch fragwürdige Überlegungen auf, die nicht unkommentiert bleiben können. Es ist gefährlich, die historischen Praktiken, etwa aus dem alten Griechenland, heranzuziehen, um heutige Missstände zu relativieren. Unser modernes Verständnis von Ethik, Menschenrechten und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen basiert auf jahrhundertelangen gesellschaftlichen Fortschritten – und dazu gehört, dass wir klare Grenzen ziehen, um jene zu schützen, die sich in Entwicklungsphasen befinden und daher besonders verletzlich sind.
Die Verharmlosung von sexuellen Beziehungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen, auch wenn diese sich in der Pubertät befinden, ist nicht nur unhaltbar, sondern auch moralisch zutiefst verwerflich. Es gibt gute Gründe für gesetzliche Schutzaltersgrenzen, die auf dem Schutz der physischen und psychischen Unversehrtheit von Jugendlichen beruhen. Diese „bewusstseinmäßige Transformation Richtung 5D“ klingt wie ein Versuch, elementare Schutzmechanismen zu unterlaufen und historische Praktiken zu idealisieren, die nichts mit den moralischen Standards einer aufgeklärten Gesellschaft zu tun haben.
Wir müssen uns ganz klar dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche geschützt werden – und nicht im Namen eines vermeintlichen Kulturstatus oder pseudophilosophischer Vorstellungen die Tür zu gefährlichen und unethischen Beziehungen öffnen. Das ist eine Grenze, die wir als Gesellschaft aus gutem Grund gezogen haben – und die nicht verhandelbar ist.
K13online Anmerkungen
Wir schalten grundsätzlich alle Kommentare frei, um eine kontroverse Auseinandersetzung führen zu können. Lediglich Beleidigungen & Hass etc.. werden kommentarlos gelöscht.
Moralvorstellungen haben grundsätzlich nichts in einem rechtstaatlichen Sexualstrafrecht verloren. Um etwas unter Strafe zu stellen, müssen Rechtsgüter Dritter verletzt werden.
Der Gesetzgeber will mit dem § 176 ff StGB die “ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern schützen”. Damit spricht der Gesetzgeber den Kindern unter 14 Jahren immer das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ab. Kinder haben also kein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Ab 14 Jahren(Jugendliche) ist alles unter Einschränkungen im § 182 StGB legal.
Ziel muss es daher sein, das sexuelle Selbstbestimmungrecht, welches im Grundgesetz mit freier Entfaltung der Persönlichkeit verankert ist, auch für Kinder umgesetzt wird. K13online fordert seit dem Bestehen, die sogenannte Schutzaltersgrenze von 14 auf 12 Jahre zu senken. Der § 176 ff. StGB kann beispielsweise in ein Antragsdelikt umgewandelt werden. Dies bedeutet, dass das betroffene Kind oder deren Eltern Strafantrag stellen muß, um eine Strafverfolgung zu ermöglichen. Bei sexualisierter Gewalt wird dies regelmäßig der Fall sein. Dagegen bestehen überhaupt keine Einwende.
Der § 176 ff. StGB ist jedoch ein Offizialdelikt. Dies bedeutet, dass immer eine Ermittlung & Verurteilung erfolgen muss. Auch dann, wenn das Gericht festgestellt hat, dass die sexuelle Beziehung/Kontakt einvernehmlich war und dem Kind nachweislich kein Schaden entstanden ist. Viele solcher Fälle sind hier bekannt. DAS ist UNRECHT!!!
Dieses UNRECHT kann nicht durch ein Gericht behoben werden, sondern nur vom Gesetzgeber. Es bedarf also einer Strafrechtsreform, die ALLEN Beteiligten gerecht wird.
Demnach klassifiziert die neue ICD 11 die Pädophilie nur noch dann als pädophile Störung(Krankheit), wenn der Pädophile unter seiner sexuellen Neigung/Orientierung/Identität leidet oder eine Gefahr für sich selbst(Suizid) oder Andere(Kinder) darstellt. Diese Interpretation im neuen 6D32 wird auch von den Psychologen des Präventionsnetzwerkes “Kein Täter werden/KTW” so klassifiziert. Die ICD 11 beinhaltet nur die Diagnosen, die eine Störung der Sexualpräferenz der Pädophilie sein sollen. Im Umkehrschluss bedeutet diese Klassifizierung, dass alle anderen Pädophilen(Pädophilie) – und DAS ist die überwiegende Mehrheit – keiner sexuellen Störung/Krankheit mehr unterliegen und damit eine sexuelle Identität ist. Darüber hinaus macht die ICD 11 deutlich, dass es sich um vorpubertäre Kinder handeln muss. Die 6D32 bezieht sich bei der Klassifizierung nicht auf eine feste Altersgrenze, wie es im Sexualstrafrecht beim Schutzalter von 14 Jahren bestimmt wird. Die ICD 11 bezieht sich bei der Kernpädophilie auf die Pubertät und damit auf den Entwicklungsstand des Kindes. Das Alter der Jungen und/oder Mädchen wird also bei der Vorpubertät unterhalb von 14 Jahren liegen. Befinden sich die Jungen/Mädchen jedoch schon in der Pubertät, dann kann keine Kernpädophilie mehr diagnostiziert werden. Dies hat zur Folge, dass nicht wenige Pädophile glauben, pädophil zu sein, aber nach der ICD 11 nicht pädophil sind, sondern hebephil. Bei Hebephilen befinden sich die “Kinder” bereits in der Pubertät oder können sogar über 14 Jahre alt sein. Die sexuelle Neigung/Orientierung/Identität der Hebephilie ist in der neuen ICD 11 nicht mehr als sexuelle Störung(Krankheit) aufgeführt. Damit sind die Hebephilen schon aus psychologischer Sicht als eigenständige Identität anerkannt. Weder der Gesetzgeber noch die Mainstream-Medien und erst Recht nicht die desinformierte Öffentlichkeiten ist bisher bereit, diese sexualwissenschaftlichen Fakten umzusetzen. Die völlige Ignoranz der ICD 11 führt zu einer menschenverachtenden Ausgrenzung, Diskriminierung und Verfolgung von Hebephilen, die unter dem Deckmantel der Pädophilie erfolgt. K13online stellt an dieser Stelle erneut klar, dass wir bei all unseren politischen Forderungen neben der Hebephilie auch die Pädophilie & Pädosexualität mit einschließen. Das Merkmal der sexuellen Identität im Grundgesetz muss auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen, unabhängig vom Sexualstrafrecht, beinhalten.
Sorry, aber das Ganze halte ich für einen Irrweg, obwohl beim jetzigen Zustand des politischen Systems und seiner Genderei große Chancen bestehen, daß die Petition angenommen wird.
Pädophilie heißt streng genommen die sexuelle Beziehung mit Vorpubertären. Sorry, aber in primitiven Gesellschaften mag zwar solches ausgeübt worden sein, aber heute auf der Schwelle zum 3. Jahrtausend mit seiner bewußtseinsmäßigen Transformation Richtung 5D wird derartiges keinen Bestand haben und während der weiteren Entwicklung der Menschheit mit Sicherheit wieder gekippt werden. Was wirklich und absolut endlich (!!!) mal notwendig gewesen wäre, wäre ein Ernstnehmen derjenigen jungen Menschen, deren Sexualität durch die Pubertät erwacht ist und die ein Bedürfnis nach entsprechender Beziehung auch mit reiferen Menschen entwickelt haben. Dieses Ethos rührt an eine jahrtausendealte Tradition, die vor allem im alten Griechenland staatstragende Bedeutung erlangt hatte. Offenbar hat unsere heutige Zivilisation ihren Kulturstatus dermaßen eingebüßt, daß sie dafür keine Antennen mehr hat. Allerdings gibt es bis in die wissenschaftliche Diskussion hinein eine gewisse begriffliche Verwirrung, die sich offenbar zu sehr an der Grenzziehung der Gesetzgebung und ihres so genannten Schutzalters orientiert. Dieses wird unabhängig von den biologischen Tatsachen hierzulande auf 14 Jahre festgesetzt. Die Pubertät beginnt jedoch u.U. schon 3 Jahre früher. Nichtsdestoweniger wird demnach jede sexuelle Beziehung mit jungen pubertären Menschen unter 14 als Pädophilie bezeichnet und dieser Fehler von den Betroffenen sogar noch bereitwilligst mitvollzogen. Die besondere Tragik liegt darin, daß für die Öffentlichkeit keine altersmäßigen Grenzen mehr erkennbar sind und sogar insbesondere Kleinkinder als Opfer von Pädophilen in den Fokus rücken. Daß da die moralische Entrüstung hochkocht, darf nicht verwundern. Tragisch besonders für Betroffene, die sich selber fälschlicherweise als pädophil bezeichnen, nachdem sie von der Gesetzgebung bereits in “Verwahrung” genommen worden sind. Die entsprechende Erkenntnisresistenz ist augenscheinlich nicht mehr zu erschüttern.