Carsten Stahl vom Bündnis Kinderschutz kann das Urteil gegen Michaela T. auf Unterlassung von Verleumdungen nicht vollstrecken lassen: Schadensersatz von 5 Tausend Euro & Verfahrenskosten warten auf Bezahlung durch „Kinderschutz-Dozentin“ Das Amtsgericht Freiburg hat bereits am 9. April 2024 ein Urteil gegen Michaela T. wegen Unterlassung von Verleumdungen über Carsten Stahl vom Bündnis Kinderschutz verhängt. … Kinderschutz-Dozentin Elmicaella(Michaela T.) weiterhin auf der Flucht vor Strafverfolgungsbehörden: Wo ist die vom Amtsgericht Freiburg Verurteilte? weiterlesen
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